Menü

Sonnenenergie für Ihr Zuhause

PV-Analgen, Batteriespeicher, Notstromversorgung und diverse Optionen zur Sektorkopplung - wir bieten alles aus einer Hand und beraten Sie gerne.

→ Photovoltaik

Sind Sie schon e-mobil?

Wir bieten alles rund um Elektroladeinfrastruktur: Netzanschluss, Ladestation, Ladestrom oder Ladekarten – alles aus einer Hand.

→ E-Mobilität

Guter Strom, gutes Gefühl

Wir versorgen Sie zuverlässig mit 100 % Ökostrom aus Wasserkraft.

→ Ökostrom Tarifrechner

Aus der Region - für die Region
 

Wir sind ein regionaler Energiepartner und versorgen die Menschen aus der Region zuverlässig mit 100 % Ökostrom, 100 % Ökogas sowie individuellen Energielösungen für Photovoltaik und Elektromobilität. Außerdem betreiben wir öffentliche E‑Ladestationen vor Ort und investieren nachhaltig in regenerative Energieerzeugung.

Aufgrund unserer regionalen Verankerung ist es uns wichtig, die lokalen Strukturen zu stärken: Wir schaffen Arbeits- sowie Ausbildungsplätze und engagieren uns im sozialen, kulturellen und sportlichen Umfeld.

Aktuelle Meldungen

02.04.2024 

Ende der Umsatzsteuerabsenkung auf Erdgas zum 31.03.2024

Die zeitlich befristete Absenkung der Umsatzsteuer auf Erdgaslieferungen von 19 % auf 7 % endete zum 31.03.2024. Der vorübergehend reduzierte Steuersatz kam vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 zur Anwendung und diente als staatliche Hilfsmaßnahme für Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen der Energiekrise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine.

Ab dem 01.04.2024 beträgt der Umsatzsteuersatz auf Erdgaslieferungen wieder 19 %. In der Jahresrechnung unserer Erdgas-Kundinnen und -Kunden wird der jeweils gültige Umsatzsteuersatz für die entsprechenden Zeiträume automatisch berücksichtigt.

Gut zu wissen: Der Abschlag unserer Kundinnen und Kunden ändert sich im Zuge der Rückkehr zum Umsatzsteuersatz von 19 % nicht. Wenn Sie Ihren Abschlag trotzdem anpassen möchten, geht das bequem online in unserem Kundenportal. Ihren Zählerstand müssen Sie nicht unbedingt ablesen, wir errechnen Ihren Verbrauch zum 31.03.2024 maschinell. Auf Wunsch können Sie uns diesen trotzdem online mitteilen.

Sie sind noch nicht im Online-Portal der KommEnergie registriert? Das geht bequem und einfach hier.

Ihr Team der KommEnergie

14.02.2024

Strompreisanpassung zum 1. April 2024 - die KommEnergie senkt den Strom-Arbeitspreis für alle Kundinnen und Kunden in Puchheim, Gröbenzell und Eichenau

 

Wir haben erfreuliche Nachrichten für unsere Stromkundinnen und -kunden in Puchheim, Gröbenzell und Eichenau: Wir senken den Strom-Arbeitspreis zum 1. April 2024. Den Vorteil unserer gesunkenen Energiebeschaffungskosten geben wir damit an unsere Kundinnen und Kunden weiter.

Alle Kundinnen und Kunden werden persönlich in Schriftform über die neuen Preise ab dem 1. April 2024 informiert. Die aktuell gültigen Preisblätter für die Grundversorgungstarife Strom sowie eine detaillierte Gegenüberstellung der Preisbestandteile vor und nach den Änderungen können auf unserer Website unter der Rubrik Grundversorgung eingesehen werden.

weiterlesen

Die KommEnergie GmbH kann aufgrund ihrer langfristig angelegten Beschaffungsstrategie den Strom-Arbeitspreis zum 1. April 2024 senken. Durch eine starke Kundenbindung sowie hohe Kundenloyalität ist es uns möglich, langfristig zu planen und dadurch eine langfristig kundenfreundliche Preispolitik für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort anzubieten.

Die Strompreise setzen sich aus verschiedenen Strompreisbestandteilen zusammen – neben den Energiebeschaffungskosten u. a. aus den regulierten Netzentgelten sowie staatlichen Umlagen, Abgaben und Steuern. Die Netzentgelte sind zum 01.01.2024, insbesondere aufgrund des entfallenen Zuschusses der Bundesregierung auf die vorgelagerten Übertragungsnetzentgelte, um über 20 % angestiegen. Zudem haben sich die staatlichen Umlagen zum 01.01.2024 insgesamt um 0,21 ct/kWh (netto) erhöht. Zudem hat sich der regulierte Messpreis für konventionelle Messeinrichtungen zum 01.01.2024 erhöht.  Betroffen hiervon sind Kundinnen und Kunden, bei denen noch eine konventionelle Messeinrichtung als Stromzähler verbaut ist. In dem Fall erhöht sich der jährlich zu zahlende Messpreis ab 01.04.2024 von 7,68 €/Jahr auf 10,32 €/Jahr (netto, Eintarif).

Die Veränderung des Strompreises zum 01.04.2024 unter rechnerischer Berücksichtigung aller eingetretenen Kostenveränderungen sowie weitere nützliche Informationen können unsere Kundinnen und Kunden ihrem persönlichen Schreiben entnehmen.

Kleine Erinnerung: Durch einen sparsamen Umgang mit Energie können die eigenen Energiekosten gesenkt und die Umwelt geschützt werden. Unter unserer Rubrik Energie sparen finden Sie nützliche Tipps und Hinweise.

Ihr Team der KommEnergie

24.10.2023 

Informationen zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Zum 1. Januar 2024 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Was besagt das GEG allgemein, was gilt für Heizungen im Bestand, was gilt für Neubauten, was für Mieterinnen und Mieter?

Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in unseren FAQ zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) unter unserer Rubrik Ökogas.

Seite drucken