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Information zum Energieverbrauch nach EnSikuMaV § 9

Mit Verabschiedung der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) gibt der Gesetzgeber Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zum 28. Februar 2023 vor.

Gemäß § 9 EnSikuMaV sind wir dazu verpflichtet, Ihnen Informationen zur Verfügung zu stellen, die Ihnen aufzeigen, welche Energieeinsparpotenziale Sie nutzen können, um dadurch Ihren Energieverbrauch zu reduzieren und Ihre Energiekosten zu senken. Nachfolgend stellen wir Ihnen deshalb an drei Beispielverbrauchssituationen dar, wie viel Kilowattstunden und wie viel Geld Sie durch eine Absenkung der durchschnittlichen Raumtemperatur um 1 °C einsparen können.

Allgemeine Übersicht über Energiekosten für verschiedene Wohnungsgrößen

Der Verordnungsgeber geht davon aus, dass der Energieverbrauch bei Absenkung der Raumtemperatur um ein Grad um 6 Prozent sinkt. Zudem legt er, so die Begründung der Verordnung, einen durchschnittlichen Energieverbrauch von 165 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr zugrunde.

Die folgende Übersicht zeigt Ihnen das allgemeine Kosteneinsparungspotenzial unterschiedlich großer Gebäude oder Haushalte mit Bezug zu den jeweils gültigen Brutto-Grundversorgungspreisen Erdgas vom 1. September 2022* auf:

  • 40 m² Wohnfläche 
    Eine Wohnung mit 40 m² Wohnfläche hat danach einen durchschnittlichen Energieverbrauch von 6.600 kWh pro Jahr. Für das Erdgas-Netzgebiet in Eichenau, Puchheim und Gröbenzell galt am 1. September 2022 ein Grundversorgungspreis für Erdgas von 10,00 ct / kWh und 114,32 Euro / Jahr. Daraus ergeben sich jährliche Gasbezugskosten in Höhe von 774,32 Euro / Jahr. 
    Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad würde nach den Annahmen der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 396 kWh und einer Einsparung von 39,60 Euro in der kommenden Abrechnungsperiode führen.
  • 60 m² Wohnfläche 
    Eine Wohnung mit 60 m² Wohnfläche hat danach einen durchschnittlichen Energieverbrauch von 9.900 kWh pro Jahr. Für das Erdgas-Netzgebiet in Eichenau, Puchheim und Gröbenzell galt am 1. September 2022 ein Grundversorgungspreis für Erdgas von 10,00 ct / kWh und 114,32 Euro / Jahr. Daraus ergeben sich jährliche Gasbezugskosten in Höhe von 1104,32 Euro / Jahr. 
    Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad würde nach den Vorgaben der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 595 kWh und einer Einsparung von 59,50 Euro in der kommenden Abrechnungsperiode führen.
  • 150 m² Wohnfläche 
    Eine Wohnung mit 150 m² Wohnfläche hat demnach einen durchschnittlichen Energieverbrauch von 24.750 kWh pro Jahr. Für das Erdgas-Netzgebiet in Eichenau, Puchheim und Gröbenzell galt am 1. September 2022 ein Grundversorgungspreis für Erdgas von 9,67 ct / kWh und 150,45 Euro / Jahr. Daraus ergeben sich jährliche Gasbezugskosten in Höhe von 2.543,775 Euro / Jahr. 
    Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad würde nach den Vorgaben der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 1.485 kWh und einer Einsparung von 143,60 Euro in der kommenden Abrechnungsperiode führen.
Die vorangehende Übersicht entspricht den Vorgaben an „vorläufige Informationen in Form von standardisierten Berechnungsbeispielen“ gemäß der Verordnung der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen, EnSikuMaV.
*Allgemeine Preise der Grundversorgung (Erdgas) der SWM Versorgungs GmbH in der Region München mit Preisstand 01.09.2022

Hinweise:

  • Die aufgeführten Gasverbräuche sind Orientierungswerte und nicht allgemeingültig. Die Angaben dienen nur zur Orientierung in Bezug auf die allgemeinen Preisentwicklungen. Die tatsächlichen Verbräuche und Kosten 
    können ggf. hiervon erheblich abweichen.
  • Für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungsbetriebe ist die Übersicht nicht aussagekräftig, da ein Vergleich der sehr unterschiedlichen Energiebedarfe unterschiedlicher Branchen und Unternehmensgrößen nur individuell möglich ist. Über die Statistiken des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de) können ggf. branchentypische 
    Verbräuche abgerufen werden.
  • Unsere Energiespartipps sollen Sie beim Energie- und Gaseinsparen unterstützen. Weitere Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundestelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de.
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