Stromkennzeichnung
Damit Stromkundinnen und Stromkunden bei der Wahl Ihres Versorgers auch die Qualität des zu beziehenden Strom berücksichtigen können, unterliegen alle Stromanbieter der sogenannten Kennzeichnungspflicht.
Daher sind seit 2005 alle Stromversorger gesetzlich dazu verpflichtet (§ 42 Energiewirtschaftsgesetz), Ihre Stromkennzeichnung zu veröffentlichen und somit Verbraucherinnen und Verbraucher transparent über Herkunft, Zusammensetzung und Umweltauswirkungen des Stroms zu informieren.
Der Energiemix der KommEnergie setzt sich zu 100 % aus Erneuerbaren Energien zusammen.