Steckerfertige Erzeugungsanlagen
(auch genannt: Steckersolargerät oder Balkonkraftwerk)
Wichtige Informationen zur Inbetriebnahme einer steckerfertigen Erzeugungsanlage:
- Vereinfachte Anmeldung: Ab sofort müssen Sie Ihre steckerfertige Erzeugungsanlage nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren.
- Im Feld „Identifikationsnummer des Netzbetreibers“ geben Sie bitte Ihre Zählernummer ein.
- Die Registrierung muss innerhalb von vier Wochen nach der Inbetriebnahme des Steckersolargeräts erfolgen.
- Bis zu einer installierten Modulleistung von 2.000 Watt und maximal 800 Watt Wechselrichterleistung ist keine gesonderte Anmeldung Ihrer steckerfertigen Erzeugungsanlage bei uns als Ihrem Netzbetreiber erforderlich.
- Für die Inbetriebnahme Ihrer steckerfertigen Erzeugungsanlage ist zunächst kein Zählerwechsel erforderlich. Sie dürfen die Anlage direkt in Betrieb nehmen. Allerdings sind wir weiterhin verpflichtet zu prüfen, ob Ihr Zähler bereits über eine moderne Messtechnik mit Zweirichtungszähler verfügt. Falls nötig, werden wir einen für Sie kostenlosen Zählerwechsel durchführen. Über den genauen Ablauf werden wir Sie rechtzeitig informieren.
- Eine steckerfertige Erzeugungsanlage ist für den Eigenverbrauch gedacht und daher erhalten Sie keine Einspeisevergütung nach EEG.
Häufig gestellte Fragen zu Steckerfertigen Erzeugungsanlagen
- Steckerfertige Erzeugungsanlage: Eine steckerfertige Erzeugungsanlage ist eine aus einem oder wenigen PV-Modulen sowie einem Wechselrichter bestehende PV-Anlage, die direkt an eine Steckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden kann.
- Maximale Leistung: Die Wechselrichterleistung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage darf maximal 800 Wp betragen (ausschlaggebend ist die maximale Wechselrichter-Scheinleistung SAmax, die in VA (Voltampere) angegeben wird) und die PV-Modulleistung darf maximal 2 kWp betragen.
- Zweirichtungszähler: Für den Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage ist die Nutzung eines Zweirichtungszählers verpflichtend. Einrichtungszähler (mit oder ohne Rücklaufsperre) müssen daher gegen Zweirichtungszähler ausgetauscht werden. Bis zum Austausch des Zählers dürfen die Anlagen übergangsweise weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen und Sie dürfen die steckerfertige Erzeugungsanlage bereits in Betrieb nehmen. Falls nötig, werden wir einen für Sie kostenlosen Zählerwechsel durchführen. Über den genauen Ablauf werden wir Sie rechtzeitig informieren.
- Anschluss: Eine spezielle Energiesteckdose für den Anschluss der steckerfertigen PV-Anlage ist zwar nicht mehr verpflichtend, wird aber aus Sicherheitsgründen dringend empfohlen. Wichtig: Bei nicht normgerechter Inbetriebsetzung der Anlage bezüglich Leitungsdimensionierung, Anschlussart und Schutzeinrichtung kann es u. a. zu einer Überlastung der Stromleitung und damit zum Brand kommen. Sprechen Sie mit Ihrer Elektrofachkraft.
- Anmeldung: Eine Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist verpflichtend innerhalb von vier Wochen nach der Inbetriebnahme durchzuführen. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt für steckerfertige Erzeugungsanlagen, jedoch dürfen nach Inbetriebnahme und Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister Informationen über die Anlage verlangt werden.
- Vergütung: Wer mit einer steckerfertigen Erzeugungsanlage Strom ins öffentliche Netz einspeist, erhält keine Vergütung nach EEG. Insofern Sie eine Vergütung für den eingespeisten Strom Ihres Steckersolargeräts wünschen, so ist dies nicht über das hier beschriebene, vereinfachte Anmeldeverfahren möglich sondern muss über eine reguläre Anmeldung einer Stromerzeugungsanlage in unserem Kundenportal erfolgen. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Elektrofachkraft.
- Erweiterung einer bestehenden Erzeugungsanlage: Eine bestehende PV-Erzeugungsanlage in Überschusseinspeisung kann durch ein Balkonkraftwerk erweitert werden. An der Höhe Ihrer bestehenden Einspeisevergütung ändern sich nichts. Ihre vorhandene Messeinrichtung misst idie Einspeisung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage sowie die Einspeisung des Balkonkraftwerks. Durch das vereinfachte Anmeldeverfahren muss die Einspeisung des Balkonkraftwerks im prozentualen Verhältnis zur bestehenden Erzeugungsanlage bei Ihrer Einspeisevergütung herausgerechnet werden. Die Aufteilung der Zählwerte erfolgt gem. § 24 Abs. 3 EEG anteilig im Verhältnis der installierten Leistungen der beiden Erzeugungsanlagen.
- Auf den Seiten des VDE finden Sie weiterführende Informationen und Hinweise zu steckerfertigen PV-Anlagen.