Grundversorgung
Die Preise für die Grundversorgung gelten für das Netzgebiet der KommEnergie.
Allgemeine Preise für die Grundversorgung mit Strom
Preise gültig ab 01.04.2024
Eintarif (ohne Schwachlastregelung) | netto | brutto1 |
Arbeitspreis in ct/kWh | 31,39 | 37,35 |
Grundpreis2 ohne Messeinrichtung in €/Jahr | 115,73 | 137,72 |
Messpreis in €/Jahr Beispiel für konventionelle Messeinrichtung (Eintarif) | 10,32 | 12,28 |
Doppeltarif (mit Schwachlastregelung) | netto | brutto1 | |
Arbeitspreis in ct/kWh | HT NT | 31,72 29,54 | 37,75 35,15 |
Grundpreis2 ohne Messeinrichtung in €/Jahr | 126,99 | 151,11 | |
Messpreis in €/Jahr Beispiel für konventionelle Messeinrichtung (Zweitarif) | 11,67 | 13,89 |
Diese Tarife gelten auch für provisorisch / vorübergehend angeschlossene Anlagen.
In den Netto-Strompreis 'Grundversorgung Eintarif' fließen ein
Staatliche Umlagen, Abgaben und Steuern | 2024 | |
---|---|---|
KWKG-Umlage nach § 12 EnFG | ct/kWh | 0,275 |
Umlage nach § 19 Abs. 2 der StromNEV | ct/kWh | 0,643 |
Offshore-Umlage nach § 12 EnFG | ct/kWh | 0,656 |
Konzessionsabgabe nach § 4 Abs. 1 und 2 KAV3 | ct/kWh | 1,320 |
Stromsteuer | ct/kWh | 2,050 |
Umsatzsteuer | % | 19 |
Entgelte des Netzbetreibers | 2024 | ||
---|---|---|---|
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde (Arbeitspreis) | ct/kWh | 6,84 | |
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz | €/Jahr | 80,30 | |
Entgelt für den konventionellen Messstellenbetrieb | Eintarif Zweitarif | €/Jahr €/Jahr | 10,32 11,67 |
In den Netto-Strompreis 'Grundversorgung Doppeltarif' fließen ein
Staatliche Umlagen, Abgaben und Steuern | 2024 | |
---|---|---|
KWKG-Umlage nach § 12 EnFG | ct/kWh | 0,275 |
Umlage nach § 19 Abs. 2 der StromNEV | ct/kWh | 0,643 |
Offshore-Umlage nach § 12 EnFG | ct/kWh | 0,656 |
Konzessionsabgabe nach § 4 Abs. 1 und 2 KAV HT|NT3 | ct/kWh | 1,320 | 0,610 |
Stromsteuer | ct/kWh | 2,050 |
Umsatzsteuer | % | 19 |
Entgelte des Netzbetreibers | 2024 | ||
---|---|---|---|
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde (Arbeitspreis) | ct/kWh | 6,84 | |
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz | €/Jahr | 80,30 | |
Entgelt für den konventionellen Messstellenbetrieb | Eintarif Zweitarif | €/Jahr €/Jahr | 10,32 11,67 |
Entgelt für Tarif- und Lastschaltung | €/Jahr | 10,63 | |
3Die Höchstbeträge der Konzessionsabgabe hängen von den jeweiligen Gemeinden ab: In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang. Bitte beachten Sie, dass hier der Höchstwert genannt ist. Weitere Informationen zu den Strompreisbestandteilen finden Sie auch im Internet unter www.netztransparenz.de. |
Allgemeine Preise für die Grundversorgung Wärme
- Als Voraussetzung gilt, dass eine Messung des Stromverbrauchs getrennt nach Hoch- und Niedertarif in der Kundenanlage eingebaut ist.
- Im Netzgebiet der KommEnergie GmbH gelten i. d. R. folgende Niedertarifzeiten: täglich von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, am Wochenende von Samstag 13.00 Uhr bis Montag 6.00 Uhr.
Preise gültig ab 01.04.2024
Wärme getrennte Messung | netto | brutto1 | ||
Arbeitspreis in ct/kWh | HT NT | 24,54 24,54 | 29,20 29,20 | |
Grundpreis2 ohne Messeinrichtung in €/Jahr | 89,17 | 106,11 | ||
Messpreis in €/Jahr Beispiel für konventionelle Messeinrichtung (Zweitarif) | 11,67 | 13,89 |
Wärme gemeinsame Messung | netto | brutto1 | ||
Arbeitspreis in ct/kWh | HT NT | 30,67 28,32 | 36,50 33,70 | |
Grundpreis2 ohne Messeinrichtung in €/Jahr | 134,55 | 160,11 | ||
Messpreis in €/Jahr Beispiel für konventionelle Messeinrichtung (Zweitarif) | 11,67 | 13,89 |
Der Tarif für gemeinsame Messung gilt nur für Bestandsanlagen und wird nicht mehr angeboten.
In den Netto-Strompreis 'Grundversorgung Wärme getrennte Messung' fließen ein
Staatliche Umlagen, Abgaben und Steuern für steuerbare Verbrauchseinrichtungen4 | 2024 | ||
---|---|---|---|
KWKG-Umlage nach § 12 EnFG | ct/kWh | 0,275 | |
Umlage nach § 19 Abs. 2 der StromNEV | ct/kWh | 0,643 | |
Offshore-Umlage nach § 12 Abs. 1 EnFG | ct/kWh | 0,656 | |
Konzessionsabgabe nach § 4 Abs. 1 und 2 KAV5 | ct/kWh | 0,110 | |
Stromsteuer | ct/kWh | 2,050 | |
Umsatzsteuer | % | 19 |
Entgelte des Netzbetreibers | 2024 | ||
---|---|---|---|
Netzentgelt (Arbeitspreis) | ct/kWh | 3,01 | |
Netzentgelt (Grundpreis) | €/Jahr | 0,00 | |
Entgelt für den konventionellen Messstellenbetrieb | Eintarif Zweitarif | €/Jahr €/Jahr | 10,32 11,67 |
Entgelt für die Tarif- und Lastschaltung | €/Jahr | 10,63 | |
4Zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gehören gemäß § 14a EnWG in der Niederspannung, u. a. Elektro-Speicherheizungen, Elektro-Wärmepumpen, gesteuerte Elektro-Warmwasserspeicher und Ladepunkte für Elektromobile.
5Die Höchstbeträge der Konzessionsabgabe hängen von den jeweiligen Gemeinden ab: In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang. Bei der Entnahme durch Sondervertragskunden (im Sinne von § 1 Abs. 4 i.V.m. § 2 Abs. 7 KAV) wird eine Konzessionsabgabe in Höhe von 0,110 ct/kWh erhoben. |
In den Netto-Strompreis 'Grundversorgung Wärme gemeinsame Messung' fließen ein
Staatliche Umlagen, Abgaben und Steuern | 2024 | |||
---|---|---|---|---|
KWKG-Umlage nach § 12 EnFG | ct/kWh | 0,275 | ||
Umlage nach § 19 Abs. 2 der StromNEV | ct/kWh | 0,643 | ||
Offshore-Umlage nach § 12 Abs. 1 EnFG | ct/kWh | 0,656 | ||
Konzessionsabgabe nach § 4 Abs. 1 und 2 KAV HT|NT6 | ct/kWh | 1,320 | 0,610 | ||
Stromsteuer | ct/kWh | 2,050 | ||
Umsatzsteuer | % | 19 |
Entgelte des Netzbetreibers | 2024 | ||
---|---|---|---|
Netzentgelt (Arbeitspreis) | ct/kWh | 6,84 | |
Netzentgelt (Grundpreis) | €/Jahr | 80,30 | |
Entgelt für den konventionellen Messstellenbetrieb | Eintarif Zweitarif | €/Jahr €/Jahr | 10,32 11,67 |
Entgelt für die Tarif- und Lastschaltung | €/Jahr | 10,63 | |
6Die Höchstbeträge der Konzessionsabgabe hängen von den jeweiligen Gemeinden ab: In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang. Bitte beachten Sie, dass hier der Höchstwert genannt ist. Weitere Informationen zu den Strompreisbestandteilen finden Sie auch im Internet unter www.netztransparenz.de. |
1 Alle Preise sind auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und anschließend die Umsatzsteuer hinzugerechnet. Dabei kann es im Vergleich zur Abrechnung auf Basis der Bruttopreise zu Rundungsdifferenzen kommen. In den Bruttopreisen ist der gültige Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 % berücksichtigt.
2 Der Strompreis setzt sich aus einem Grund- und Arbeitspreis zusammen. Zzgl. zum Grundpreis fällt der für Sie gültige Messpreis an. Aufgrund des gesetzlich vorgesehenen Einbaus moderner bzw. digitaler Stromzähler in Deutschland, weisen wir die Preise für Messeinrichtungen getrennt aus. Damit sind neben den o. g. Arbeits- und Grundpreisen - je nach der bei Ihnen installierten Messeinrichtung - folgende Preise für die Messeinrichtung zu entrichten:
Messeinrichtung | Verbrauch / Art | Messpreis in €/Jahr | ||
---|---|---|---|---|
netto | brutto | |||
Konventionelle Messeinrichtung | Eintarif | 10,32 | 12,28 | |
Zweitraif | 11,67 | 13,89 | ||
Moderne Messeinrichtung (mME) | - | 16,81 | 20,00 | |
Intelligentes Messsystem (iMSys)
| 0 - 10.000 | kWh/a | 16,81 | 20,00 |
10.001 - 20.000 | kWh/a | 42,02 | 50,00 | |
20.001 - 50.000 | kWh/a | 75,63 | 90,00 | |
50.001 - 100.000 | kWh/a | 100,84 | 120,00 | |
> 100.000 | kWh/a | Der Messpreis richtet sich nach Aufwand gemäß dem vom grundzuständigen Messstellenbetreiber erhobenen Entgelt für den Messstellenbetrieb. | ||
Verbrauchseinrichtung nach §14a ENWG | 42,02 | 50,00 | ||
Wandlersatz Niederspannung | - | 14,43 | 17,17 | |
Tarifschaltung | - | 10,63 | 12,65 | |
Preisstand: 01.01.2024 Die KommEnergie GmbH erhebt einen Messpreis bei Kundinnen und Kunden, die keinen gesonderten Messstellenvertrag mit dem grundzuständigen oder einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber geschlossen haben. Der Messpreis entspricht dem Entgelt für den Messstellenbetrieb, den der grundzuständige Messstellenbetreiber verlangt. Der anwendbare Preis richtet sich nach der an der Verbrauchsstelle eingebauten Messeinrichtung und dem Tariftyp. |
KWKG-Umlage
Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
§ 19 StromNEV-Umlage
Finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Offshore-Netzumlage
Sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Konzessionsabgabe
Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
Stromsteuer / Energiesteuer
Eine durch das Stromsteuergesetz / Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
Netzentgelte
Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen; bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben.
Preisarchiv
Downloads
Netzgebiet der KommEnergie
Das Netzgebiet (gelb markiert) umfasst die Gebiete der Gemeinden Eichenau und Gröbenzell sowie der Stadt Puchheim.