Menü
Bild: KommEnergie versorgt Sie mit umweltfreundlichem Strom

Grundversorgung

Die Preise für die Grundversorgung gelten für das Netzgebiet der KommEnergie.

Allgemeine Preise für die Grundversorgung mit Strom

Preise gültig ab 01.04.2024

Eintarif (ohne Schwachlastregelung)

netto

brutto1

Arbeitspreis

in ct/kWh

31,39

37,35

Grundpreis2 ohne Messeinrichtung

in €/Jahr

115,73

137,72

Messpreis in €/Jahr

Beispiel für konventionelle Messeinrichtung (Eintarif)

10,32

12,28

Doppeltarif (mit Schwachlastregelung)

netto

brutto1

Arbeitspreis

in ct/kWh

HT

NT

31,72

29,54

37,75

35,15

Grundpreis2 ohne Messeinrichtung

in €/Jahr

126,99

151,11

Messpreis in €/Jahr

Beispiel für konventionelle Messeinrichtung (Zweitarif)

11,67

13,89

Diese Tarife gelten auch für provisorisch / vorübergehend angeschlossene Anlagen.

In den Netto-Strompreis 'Grundversorgung Eintarif' fließen ein

Staatliche Umlagen, Abgaben und Steuern

2024

KWKG-Umlage nach § 12 EnFG

ct/kWh

0,275

Umlage nach § 19 Abs. 2 der StromNEV

ct/kWh

0,643

Offshore-Umlage nach § 12 EnFG

ct/kWh

0,656

Konzessionsabgabe nach § 4 Abs. 1 und 2 KAV3

ct/kWh

1,320

Stromsteuer

ct/kWh

2,050

Umsatzsteuer

%

19

Entgelte des Netzbetreibers

2024

Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde (Arbeitspreis) 

ct/kWh

6,84

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz

€/Jahr

80,30

Entgelt für den konventionellen Messstellenbetrieb

Eintarif

Zweitarif

€/Jahr

€/Jahr

10,32

11,67

In den Netto-Strompreis 'Grundversorgung Doppeltarif' fließen ein

Staatliche Umlagen, Abgaben und Steuern

2024

KWKG-Umlage nach § 12 EnFG

ct/kWh

0,275

Umlage nach § 19 Abs. 2 der StromNEV

ct/kWh

0,643

Offshore-Umlage nach § 12 EnFG

ct/kWh

0,656

Konzessionsabgabe nach § 4 Abs. 1 und 2 KAV HT|NT3

ct/kWh

1,320 | 0,610

Stromsteuer

ct/kWh

2,050

Umsatzsteuer

%

19

Entgelte des Netzbetreibers

2024

Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde (Arbeitspreis) 

ct/kWh

6,84

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz

€/Jahr

80,30

Entgelt für den konventionellen Messstellenbetrieb

Eintarif

Zweitarif

€/Jahr

€/Jahr

10,32

11,67

Entgelt für Tarif- und Lastschaltung

€/Jahr

10,63

3Die Höchstbeträge der Konzessionsabgabe hängen von den jeweiligen Gemeinden ab: In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang. Bitte beachten Sie, dass hier der Höchstwert genannt ist.

Weitere Informationen zu den Strompreisbestandteilen finden Sie auch im Internet unter www.netztransparenz.de.

Allgemeine Preise für die Grundversorgung Wärme

  • Als Voraussetzung gilt, dass eine Messung des Stromverbrauchs getrennt nach Hoch- und Niedertarif in der Kundenanlage eingebaut ist.
  • Im Netzgebiet der KommEnergie GmbH gelten i. d. R. folgende Niedertarifzeiten: täglich von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, am Wochenende von Samstag 13.00 Uhr bis Montag 6.00 Uhr.

Preise gültig ab 01.04.2024

Wärme getrennte Messung

netto

brutto1

Arbeitspreis

in ct/kWh

HT

NT

24,54

24,54

29,20

29,20

Grundpreis2 ohne Messeinrichtung

in €/Jahr

89,17

106,11

Messpreis in €/Jahr

Beispiel für konventionelle Messeinrichtung (Zweitarif)

11,67

13,89

Wärme gemeinsame Messung

netto

brutto1

Arbeitspreis

in ct/kWh

HT

NT

30,67

28,32

36,50

33,70

Grundpreis2 ohne Messeinrichtung

in €/Jahr

134,55

160,11

Messpreis in €/Jahr

Beispiel für konventionelle Messeinrichtung (Zweitarif)

11,67

13,89

Der Tarif für gemeinsame Messung gilt nur für Bestandsanlagen und wird nicht mehr angeboten.

In den Netto-Strompreis 'Grundversorgung Wärme getrennte Messung' fließen ein

Staatliche Umlagen, Abgaben und Steuern

für steuerbare Verbrauchseinrichtungen4

2024

KWKG-Umlage nach § 12 EnFG

ct/kWh

0,275

Umlage nach § 19 Abs. 2 der StromNEV

ct/kWh

0,643

Offshore-Umlage nach § 12 Abs. 1 EnFG

ct/kWh

0,656

Konzessionsabgabe nach § 4 Abs. 1 und 2 KAV5

ct/kWh

0,110

Stromsteuer

ct/kWh

2,050

Umsatzsteuer

%

19

Entgelte des Netzbetreibers

2024

Netzentgelt (Arbeitspreis) 

ct/kWh

3,01

Netzentgelt (Grundpreis)

 €/Jahr

0,00

Entgelt für den konventionellen Messstellenbetrieb

Eintarif

Zweitarif

 €/Jahr

 €/Jahr

10,32

11,67

Entgelt für die Tarif- und Lastschaltung

 €/Jahr

10,63

4Zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gehören gemäß § 14a EnWG in der Niederspannung, u. a. Elektro-Speicherheizungen, Elektro-Wärmepumpen, gesteuerte Elektro-Warmwasserspeicher und Ladepunkte für Elektromobile.

 

5Die Höchstbeträge der Konzessionsabgabe hängen von den jeweiligen Gemeinden ab: In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang. Bei der Entnahme durch Sondervertragskunden (im Sinne von § 1 Abs. 4 i.V.m. § 2 Abs. 7 KAV) wird eine Konzessionsabgabe in Höhe von 0,110 ct/kWh erhoben.

In den Netto-Strompreis 'Grundversorgung Wärme gemeinsame Messung' fließen ein

Staatliche Umlagen, Abgaben und Steuern

2024

KWKG-Umlage nach § 12 EnFG

ct/kWh

0,275

Umlage nach § 19 Abs. 2 der StromNEV

ct/kWh

0,643

Offshore-Umlage nach § 12 Abs. 1 EnFG

ct/kWh

0,656

Konzessionsabgabe nach § 4 Abs. 1 und 2 KAV HT|NT6

ct/kWh

1,320 | 0,610

Stromsteuer

ct/kWh

2,050

Umsatzsteuer

%

19

Entgelte des Netzbetreibers

2024

Netzentgelt (Arbeitspreis) 

ct/kWh

6,84

Netzentgelt (Grundpreis)

 €/Jahr

80,30

Entgelt für den konventionellen Messstellenbetrieb

Eintarif

Zweitarif

 €/Jahr

€/Jahr

10,32

11,67

Entgelt für die Tarif- und Lastschaltung

 €/Jahr

10,63

6Die Höchstbeträge der Konzessionsabgabe hängen von den jeweiligen Gemeinden ab: In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang. Bitte beachten Sie, dass hier der Höchstwert genannt ist.

Weitere Informationen zu den Strompreisbestandteilen finden Sie auch im Internet unter www.netztransparenz.de.

1 Alle Preise sind auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und anschließend die Umsatzsteuer hinzugerechnet. Dabei kann es im Vergleich zur Abrechnung auf Basis der Bruttopreise zu Rundungsdifferenzen kommen. In den Bruttopreisen ist der gültige Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 % berücksichtigt.

2 Der Strompreis setzt sich aus einem Grund- und Arbeitspreis zusammen. Zzgl. zum Grundpreis fällt der für Sie gültige Messpreis an. Aufgrund des gesetzlich vorgesehenen Einbaus moderner bzw. digitaler Stromzähler in Deutschland, weisen wir die Preise für Messeinrichtungen getrennt aus. Damit sind neben den o. g. Arbeits- und Grundpreisen - je nach der bei Ihnen installierten Messeinrichtung - folgende Preise für die Messeinrichtung zu entrichten:

Messeinrichtung

Verbrauch / Art

Messpreis in €/Jahr

  

netto

brutto 

Konventionelle Messeinrichtung

Eintarif

10,32

12,28

Zweitraif

11,67

13,89

Moderne Messeinrichtung (mME)

-

16,81

20,00

Intelligentes Messsystem (iMSys)

 

0 - 10.000kWh/a

16,81

20,00

10.001 - 20.000kWh/a

42,02

50,00

20.001 - 50.000kWh/a

75,63

90,00

50.001 - 100.000kWh/a

100,84

120,00

> 100.000kWh/aDer Messpreis richtet sich nach Aufwand gemäß dem vom grundzuständigen Messstellenbetreiber erhobenen Entgelt für den Messstellenbetrieb.
Verbrauchseinrichtung nach §14a ENWG

42,02

50,00

Wandlersatz Niederspannung 

-

14,43

17,17

Tarifschaltung

-

10,63

12,65

Preisstand: 01.01.2024

Die KommEnergie GmbH erhebt einen Messpreis bei Kundinnen und Kunden, die keinen gesonderten Messstellenvertrag mit dem grundzuständigen oder einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber geschlossen haben. Der Messpreis entspricht dem Entgelt für den Messstellenbetrieb, den der grundzuständige Messstellenbetreiber verlangt. Der anwendbare Preis richtet sich nach der an der Verbrauchsstelle eingebauten Messeinrichtung und dem Tariftyp.

Information zu den staatlich regulierten Anteilen am Strompreis

KWKG-Umlage
Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

§ 19 StromNEV-Umlage
Finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. 

Offshore-Netzumlage
Sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Konzessionsabgabe
Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.

Stromsteuer / Energiesteuer
Eine durch das Stromsteuergesetz / Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.

Netzentgelte
Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen; bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben.

Preisarchiv

Downloads

Netzgebiet der KommEnergie

Das Netzgebiet (gelb markiert) umfasst die Gebiete der Gemeinden Eichenau und Gröbenzell sowie der Stadt Puchheim.

Versorgungsgebiet der KommEnergie
Seite drucken