News
04.11.2024
Behoben - Stromstörung im Netzgebiet der KommEnergie
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
heute kam es in Teilen der Stadt Puchheim und Gemeinde Gröbenzell zu einer Stromstörung im Mittelspannungsnetz der KommEnergie. Unsere Techniker konnten den Schaden beheben, ab etwa 12.45 Uhr waren wieder alle Kunden mit Strom versorgt. Die Schadstelle befand sich im Bereich Allinger Straße/ Am Grünen Markt.
Wir bedauern die damit zusammenhängenden Unannehmlichkeiten.
Ihr Team der KommEnergie
08.08.2024
Vorsicht vor unseriösen Haustürwerbern
Aktuell kommt es im Versorgungsgebiet der KommEnergie - in Puchheim, Gröbenzell und Eichenau - zu Kundenbeschwerden betreffend unseriösen Haustürwerbern, die direkt an der Haustür einen neuen Liefervertrag für Strom oder Erdgas abschließen wollen. Teilweise geben sie sich als Mitarbeiter der KommEnergie aus.
Die KommEnergie macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich dabei weder um Mitarbeiter der KommEnergie handelt noch um Dritte, die in unserem Auftrag tätig sind.
Was passiert?
Als Lockmittel für einen neuen Vertragsabschluss wird beispielsweise das Argument „Rückerstattung von Stromkosten nach einer angeblichen Preiserhöhung der KommEnergie 2024“ verwendet. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die KommEnergie 2024 keine Strompreiserhöhung durchgeführt hat. Im Gegenteil, KommEnergie hat die Strompreise für Ihre Endkunden zum 1. April 2024 gesenkt. Darüber hinaus wird teilweise auch mit „niedrigeren monatlichen Abschlagszahlung als bei der KommEnergie“ geworben. Diesbezüglich ist ebenfalls Vorsicht geboten: Der monatliche Abschlag sagt nichts über die tatsächlichen Stromkosten am Jahresende aus. Bei niedrigeren Abschlägen kann es gegebenenfalls zu erheblichen Nachzahlungen im Rahmen der Jahresabrechnung kommen. Die KommEnergie ist bestrebt, die monatlichen Abschlagszahlungen so zu kalkulieren, dass merkliche Nachzahlungen seitens ihrer Kunden im Rahmen der Jahresabrechnung vermieden werden.
Im Gespräch werden unter anderem auch persönliche Daten, vorherige Jahresabrechnungen oder Zählernummern verlangt.
Wir bitten um Vorsicht! Mit diesen Daten können bestehende Stromlieferverträge – ohne Ihre direkte Einwilligung bzw. offensichtliche Absichtserklärung – gegenüber der KommEnergie gekündigt und neue Stromlieferverträge in Ihrem Namen bei einem anderen Anbieter abgeschlossen werden.
Wir sind für Sie da!
Sie sind von einem Haustürwerber besucht worden und sind sich jetzt unsicher oder brauchen Hilfe: Unsere Mitarbeiter im Kundenservice helfen bei allen Anliegen unter der Telefonnummer 08141 2287 0 gerne weiter, auch bei einem unfreiwillig abgeschlossenen Strom- oder Erdgasliefervertrag. Dies ist unser Selbstverständnis als regionaler kommunaler Energieversorger, dem Sie vertrauen können.
Welches Recht haben Sie bei einem unfreiwillig abgeschlossenen Strom- oder Erdgas-Liefervertrag? In diesem Fall kann man von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen und vom Vertragsabschluss zurücktreten.
Wie können Sie sich schützen?
- Fragen Sie konkret nach, um welchen Energieanbieter es sich handelt und notieren Sie sich Namen des Werbers und des Unternehmens, für das er wirbt. Am besten lassen Sie sich die Visitenkarte oder den Personalausweis zeigen.
- Seien Sie vorsichtig beim Umgang mit persönlichen Daten! Geben Sie auf keinen Fall Kunden- oder Zählernummer heraus, wenn Sie sich nicht sicher sind, dass Sie einen neuen Strom- oder Erdgasliefervertrag abschließen wollen.
- Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie getäuscht wurden, können Sie sich selbstverständlich unter obiger Telefonnummer oder per E-Mail an info@kommenergie.de melden. Wir helfen gerne weiter!
- Privatpersonen können sich zudem bei der Bundesnetzagentur melden und Beschwerde gegen den Haustürwerber einlegen. Hierbei ist es wichtig, dass Sie den Namen, die Firma des Werbenden und das Datum und die Uhrzeit des Haustürbesuchs notiert.
- Sollten Sie Vertragsunterlagen eines dritten Strom- oder Erdgasanbieters erhalten, bei dem Sie kein Vertrag abschließen wollten, können Sie den Vertragsabschluss innerhalb der 14-tägigen Widerspruchsfrist widerrufen – am besten per Einschreiben.
Ihr Team der KommEnergie
07.06.2024
Kundeninformation Hochwasser - Wichtige Informationen zur Stromversorgung
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir arbeiten mit Hochdruck an der Wiederversorgung der Stromversorgung in den von Hochwasser betroffenen Gebieten im Netzgebiet der KommEnergie.
Mit dieser Information möchten wir Sie über das weitere Vorgehen Informieren.
Hausanschluss/Keller stand unter Wasser
Sobald der Keller unter Wasser stand, nehmen wir nur das Hausanschlusskabel wieder in Betrieb. Da wir nicht ausschließen können, dass es auch zu Schäden in der Hausinstallation gekommen ist, werden keine Hausanschlusssicherungen eingesetzt. Hier muss ihr lokaler Elektriker die Installation überprüfen und die Inbetriebnahme durchführen.
Falls ein Defekt beim Zähler vorliegt, darf der Elektriker diesen bis zur Auswechslung überbrücken, falls der Rest der Anlage intakt ist. Bitte ein Bild mit defektem Zähler, Zählernummer, Adresse und Kontaktdaten an info@kommenergie.de senden, damit eine Auswechselung angestoßen wird.
Hausanschluss/Keller stand nicht unter Wasser
In diesem Fall können wir die Hausanschlusssicherungen einsetzen, werden allerdings die Zählervorsicherungen entfernen/aussichern, da wir nicht ausschließen können, dass Elektrogeräte zum Zeitpunkt des Stromausfalls in Betrieb waren (z.B. Herdplatte).
Die Zählervorsicherungen können nach Prüfung aller Geräte durch Sie oder einen Elektriker wieder eingesetzt werden. Bei Zweifeln empfehlen wir auch in diesem Fall eine Überprüfung durch einen Elektriker.
Wir weisen Sie generell darauf hin, dass keinerlei Risiko bei Inbetriebnahmen von Betriebsmitteln oder Hausanschlüssen eingegangen wird. Sobald ein zweifelhafter Zustand eines Betriebsmittels vorliegt, wird dieses erstmal nicht durch uns unter Spannung gesetzt, um Sie und andere nicht zu gefährden.
Bitte unterlassen Sie alle selbstständigen Arbeiten am Hausanschlusskasten oder den elektrischen Anlagen.
Ihr Team der KommEnergie
02.04.2024
Ende der Umsatzsteuerabsenkung auf Erdgas zum 31.03.2024
Die zeitlich befristete Absenkung der Umsatzsteuer auf Erdgaslieferungen von 19 % auf 7 % endete zum 31.03.2024. Der vorübergehend reduzierte Steuersatz kam vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 zur Anwendung und diente als staatliche Hilfsmaßnahme für Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen der Energiekrise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine.
Ab dem 01.04.2024 beträgt der Umsatzsteuersatz auf Erdgaslieferungen wieder 19 %. In der Jahresrechnung unserer Erdgas-Kundinnen und -Kunden wird der jeweils gültige Umsatzsteuersatz für die entsprechenden Zeiträume automatisch berücksichtigt.
Gut zu wissen: Der Abschlag unserer Kundinnen und Kunden ändert sich im Zuge der Rückkehr zum Umsatzsteuersatz von 19 % nicht. Wenn Sie Ihren Abschlag trotzdem anpassen möchten, geht das bequem online in unserem Kundenportal. Ihren Zählerstand müssen Sie nicht unbedingt ablesen, wir errechnen Ihren Verbrauch zum 31.03.2024 maschinell. Auf Wunsch können Sie uns diesen trotzdem online mitteilen.
Sie sind noch nicht im Online-Portal der KommEnergie registriert? Das geht bequem und einfach hier.
Ihr Team der KommEnergie