Menü
Bild: Stromnetz

Hausanschluss

Um Ihr Haus an das Stromnetz der KommEnergie anschließen zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:

  • Wie viele Wohnungen werden im Endausbau vorhanden sein?
  • Welche Heizung, welche Warmwasserbereitung ist vorgesehen?
  • Ist eine Klimaanlage oder eine kontrollierte Wohnungslüftung geplant?
  • Werden die Räume Ihres Hauses auch gewerblich genutzt?

Antragstellung

Für die Anmeldung zum Netzanschluss nutzen Sie bitte das Online Portal

mein.Hausanschluss Portal

Nach Antragstellung erhalten Sie von uns ein Anschlussangebot. Die Anschlusskosten teilen sich in drei Hauptpositionen auf: Baukostenzuschuss (BKZ), Hausanschlusskosten und Inbetriebsetzungskosten.

Zusätzliche Leistungen, wie Zähleranschlusssäulen, Hausanschlusssäulen, doppelter Unterputzkasten bei Doppelhäusern oder Eigenleistung (Kabelgraben), werden im Anschlussvertrag gesondert ausgewiesen. Diese Leistungen müssen immer individuell abgesprochen werden.

Hinweise:

  • Ein Lageplan und ein Grundriss des Kellergeschosses mit Kennzeichnung des Anbringungsortes für den Hausanschluss und den Zählerschrank sind für die Vorbereitung unbedingt erforderlich. Stimmen Sie deshalb mit Ihrem Elektroinstallateur möglichst bald den Einbauort des Zählerschrankes ab.
  • Übrigens: Bei mehr als vier Wohneinheiten brauchen Sie einen eigenen Hausanschlussraum nach DIN 18012.

Inbetriebsetzung

Ihr Elektroinstallateur informiert uns über die Fertigstellung der Elektroinstallation in Ihrem Neubau. Durch ihn wird die Anlage endgültig in Betrieb genommen, nachdem von uns der Stromzähler montiert wurde. Mit der Inbetriebsetzung bestellt der Elektroinstallateur die benötigten Zähler für Ihren Neubau.

Für die Inbetriebsetzungs-/Änderungsanzeige nutzen Sie als Elektroinstallateur bitte das Online-Portal

mein.Hausanschluss Portal

Wichtig: Für Inbetriebsetzungsanzeigen von Hausanschlüssen, die vor dem 16.08.2023 angemeldet wurden, verwenden Sie als Elektroinstallateur bitte weiterhin das nachfolgende Formular. Alle Inbetriebsetzungsanzeigen von Hausanschlüssen, die ab dem 16.08.2023 angemeldet wurden, müssen über das Portal erfolgen!

Hinweise:

  • Für die Inbetriebsetzung von Photovoltaikanlagen finden Sie alle notwenigen Informationen unter Stromeinspeisung - Erzeugungsanlagen.
  • Für die Verlegung des Kabels eines Telekommunikationsanbieters bzw. für einen Anschluss an das Erdgasnetz wenden Sie sich bitte direkt an das entsprechende Unternehmen. Der Telekommunikationsanbieter bzw. Gasanbieter wird sich dann um die Koordinierung der Hausanschlussmontage bemühen.

Anlagenänderung

Für die Änderung eines bestehenden Anschlusses nutzen Sie als Elektroinstallateur bitte das Online-Portal

mein.Hausanschluss Portal

Anmeldepflichtige Verbrauchseinrichtungen

Für die Anmeldung anmeldepflichtiger Verbrauchseinrichtungen, wie beispielsweise einer Wärmepumpe, nutzen Sie als Elektroinstallateur bitte das Online-Portal

mein.Hausanschluss Portal

Anschlussverzichtserklärung

Um den Abbau Ihres Stromanschlusses zu beantragen, nutzen Sie bitte das Online Portal

mein.Hausanschluss Portal

Anschlussbedingungen

gemäß § 18 Abs. 1 EnWG sowie § 4 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 NAV

gemäß § 19 Abs. 1 EnWG

Die VDE-Anwendungsregeln und Hinweise fassen die wesentlichen Punkte zusammen, die beim Anschluss von Kundenanlagen bzw. beim Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen sowie Speichern an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind. Sie dienen sowohl dem Netzbetreiber als auch dem Errichter als Planungsunterlage sowie Entscheidungshilfe:

VDE AR N 4100:04.2019

VDE AR N 4105:11.2018

Diese VDE-Anwendungsregeln / Hinweise sind über den VDE-Verlag zu beziehen.

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss und Betrieb technischer Anlagen am Niederspannungsnetz - TAB 2023

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss und Betrieb technischer Anlagen am Niederspannungsnetz - TAB 2023 

Die nachfolgenden Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb technischer Anlagen am Niederspannungsnetz der KommEnergie GmbH entsprechen dem vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) herausgegebenen Musterwortlaut. 

Die letzte Aktualisierung vom 2. Mai 2024 (TAB 2023 v2.0) besitzt Gültigkeit ab 1. Juni 2024.

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss und Betrieb technischer Anlagen an das Niederspannungsnetz - TAB 2019 (Gültig bis 31.03.2024)
Mindestanforderungen für die Mittelspannung

Die Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 "Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)" fasst die wesentlichen Anforderungen zusammen, die beim Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind. Sie dient gleichermaßen dem Netzbetreiber wie dem Errichter als Planungsunterlage und Entscheidungshilfe. Außerdem erhält der Betreiber wichtige Informationen zum Betrieb solcher Anlagen.

Formulare und Merkblätter

  • E.12 Konformitätserklärung – Diese ist vom Zertifizierer zu erstellen.
  • E.13 Einheitenzertifikat – Dieses ist beim Hersteller anzufordern.
  • E.14 Komponentenzertifikat – Dieses ist beim Hersteller anzufordern.
  • E.15 Anlagenzertifikat – Dieses  ist vom Zertifizierer zu erstellen.

Informationen zu §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Ausführliche Informationen zum § 14a EnWG finden Sie auf auf der Seite Steuerbare Verbrauchseinrichtungen und auf der Website der Bundesnetzagentur

Seite drucken