Hausanschluss
Um Ihr Haus an das Stromnetz der KommEnergie anschließen zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:
- Wie viele Wohnungen werden im Endausbau vorhanden sein?
- Welche Heizung, welche Warmwasserbereitung ist vorgesehen?
- Ist eine Klimaanlage oder eine kontrollierte Wohnungslüftung geplant?
- Werden die Räume Ihres Hauses auch gewerblich genutzt?
Anschlussbedingungen
gemäß § 18 Abs. 1 EnWG sowie § 4 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 NAV
gemäß § 19 Abs. 1 EnWG
Die VDE-Anwendungsregeln und Hinweise fassen die wesentlichen Punkte zusammen, die beim Anschluss von Kundenanlagen bzw. beim Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen sowie Speichern an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind. Sie dienen sowohl dem Netzbetreiber als auch dem Errichter als Planungsunterlage sowie Entscheidungshilfe:
Diese VDE-Anwendungsregeln / Hinweise sind über den VDE-Verlag zu beziehen.
Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss und Betrieb technischer Anlagen am Niederspannungsnetz - TAB 2023
Die nachfolgenden Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb technischer Anlagen am Niederspannungsnetz der KommEnergie GmbH entsprechen dem vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) herausgegebenen Musterwortlaut.
Die letzte Aktualisierung vom 2. Mai 2024 (TAB 2023 v2.0) besitzt Gültigkeit ab 1. Juni 2024.
Die Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 "Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)" fasst die wesentlichen Anforderungen zusammen, die beim Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind. Sie dient gleichermaßen dem Netzbetreiber wie dem Errichter als Planungsunterlage und Entscheidungshilfe. Außerdem erhält der Betreiber wichtige Informationen zum Betrieb solcher Anlagen.
Formulare und Merkblätter
- E.12 Konformitätserklärung – Diese ist vom Zertifizierer zu erstellen.
- E.13 Einheitenzertifikat – Dieses ist beim Hersteller anzufordern.
- E.14 Komponentenzertifikat – Dieses ist beim Hersteller anzufordern.
- E.15 Anlagenzertifikat – Dieses ist vom Zertifizierer zu erstellen.
Informationen zu §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Ausführliche Informationen zum § 14a EnWG finden Sie auf auf der Seite Steuerbare Verbrauchseinrichtungen und auf der Website der Bundesnetzagentur