Information über die Ausstattung von Messstellen (Zählern) mit modernen Messeinrichtungen (mME) bzw. intelligenten Messsystemen (iMSys)
Die KommEnergie GmbH als sogenannter grundzuständiger Messstellenbetreiber kümmert sich um den Ein- und Ausbau, die Wartung und den Betrieb der im eigenen Netzgebiet (Eichenau, Gröbenzell und Puchheim) zugehörigen Zähler.
Seit 2018 setzt die KommEnergie aktiv die Einführung moderner Messeinrichtungen (mME) um und hat bereits eine hohe Anzahl an Zählpunkten umgerüstet. Aktuell bereitet die KommEnergie auch den Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys) in ihrem Netzgebiet nach Maßgabe des § 37 Abs. 1 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) vor.
Diese neuen Zähler (mME und iMSys) sind ein wichtiger Baustein für die Stromnetze der Zukunft und der Energiewende in Europa. Sie helfen dabei, Erzeugung und Verbrauch intelligent und flexibel miteinander zu verknüpfen. Deswegen möchte der Gesetzgeber auf Grundlage des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) die alten, konventionellen Stromzähler schrittweise durch moderne bzw. intelligente Zähler ersetzen. Seit 2017 muss daher jede Verbrauchsstelle – ob Wohnung, Haus oder Gewerbe – mit einem digitalen Stromzähler (mME) oder einem intelligenten Stromzähler (iMSys) ausgestattet werden, so gibt es die Bundesnetzagentur (BNetzA) vor.
Die Entgelte für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen können dem folgenden „Preisblatt mME und iMSys“ für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen gemäß Messstellenbetriebsgesetz entnommen werden. Darüber hinaus bietet die KommEnergie GmbH auch Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG an. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte ist auch auf dem Preisblatt veröffentlicht. Sollten Sie die KommEnergie GmbH als Ihren Messtellenbetreiber beauftragen wollen, nutzen Sie bitte den unten stehenden "Messstellenvertrag mME und iMSys".
Alle Messstellen werden bis zum Jahr 2032 mindestens mit modernen (digitalen) Messeinrichtungen ausgestattet. Ob Sie eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys) erhalten werden, hängt u. a. von Ihrem Stromverbrauch oder von der Einspeiseleistung Ihrer Erzeugungsanlage ab. Genauere Informationen können Sie in den beiden folgenden Ausführungen entnehmen:
Gesetzliche Grundlagen und weiterführende Informationen finden Sie zudem hier:
- Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
- Informationen der Bundesnetzagentur (BNetzA)
- Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Flyer vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- "Energie intelligent messen" (HEA - Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V.)
- TRuDI - Transparenz- und Displaysoftware (auf Wunsch für iMSys)
- Datenschutzinformation der KommEnergie GmbH
Im Messstellenbetriebsgesetz wird eine Modernisierung der kompletten Zählerinfrastruktur geregelt. Ein Ziel ist die Schaffung einer sicheren und standardisierten Kommunikation in den Energienetzen der Zukunft. Diese gilt als wichtiger Baustein eines energiewendetauglichen Stromversorgungssystems.
Der Messstellenbetreiber ist neben dem Stromlieferanten und dem Netzbetreiber ein wichtiger Beteiligter auf dem deutschen Energiemarkt. Er ist ausschließlich für den Einbau, Ablesung, Betrieb und Wartung von Messstellen (Zählern) verantwortlich. Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist normalerweise Ihr lokaler Netzbetreiber.
Sie als Kundin oder Kunde haben die Möglichkeit, den Messstellenbetreiber frei zu wählen, wenn durch diesen ein einwandfreier Messstellenbetrieb gemäß des Messstellenbetriebsgesetzes gewährleistet wird.
Moderne Messeinrichtungen (mME) werden anstelle der bisher eingesetzten elektromechanischen (analogen) Zähler an Ihren vorhandenen Zählerplatz beziehungsweise in Ihren vorhandenen Zählerschrank eingebaut. Sie bestehen im Wesentlichen aus einem elektronischen Messwerk und aus einer zweizeiligen Anzeige.
Unter einem intelligenten Messsystem (iMSys) versteht der Gesetzgeber die Kombination von einem oder mehreren modernen Messeinrichtungen und einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Während die moderne Messeinrichtung zunächst nur die Verbrauchsdaten anzeigt, kann das intelligente Messsystem zusätzlich die Daten fernübertragen.
Alle Messstellen (Zähler) in Deutschland werden bis zum Jahr 2032 schrittweise mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet. Die Entscheidung, ob Sie eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys) erhalten, ist verbrauchsabhängig. Als Berechnungsgrundlage wird der Jahres-Stromverbrauch der letzten drei Jahre herangezogen und ein Mittelwert gebildet. Wenn Sie eine Einspeiseanlage besitzen, ist die Entscheidung abhängig von der Einspeiseleistung.
Der Gesetzgeber hat die Art der Messeinrichtung also von bestimmten Kriterien, wie etwa der Verbrauchshöhe bzw. Einspeiseleistung, abhängig gemacht und entsprechend gesetzlich vorgegeben. Ein Wahlrecht seitens der Kundinnen und Kunden besteht nicht.
Der Gesetzgeber schreibt den Einbau im Messstellenbetriebsgesetz vor. Daher gibt es keinerlei Widerspruchsrecht gegen die Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen.
Der Zeitpunkt Ihres Zählerwechsels hängt vom Alter Ihres aktuellen Zählers, der Eichfrist und den regionalen Gegebenheiten ab und läuft i. d. R. in den folgenden drei Schritten ab:
- Erstinformation – Mindestens drei Monate vor dem Einbau Ihres neuen Zählers erhalten Sie ein Schreiben von Ihrem Messtellenbetreiber. In diesem werden Sie informiert, dass der analoge Zähler durch einen neuen, digitalen Zähler ausgetauscht wird.
- Terminvereinbarung - Vor dem Einbautermin erhalten Sie ein Schreiben mit einem Terminvorschlag. Sollte Ihnen dieser zeitlich nicht passen, können Sie einen neuen Termin vereinbaren.
- Einbau und Inbetriebnahme - Der Einbau des neuen Zählers ist kostenlos und dauert ca. eine Stunde. Die Stromversorgung wird während des Wechsels kurzzeitig unterbrochen.