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Bild: Stromnetz

Netzentgelte 2024

Gemäß § 21 Abs. 3 EnWG sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, die für ihr Netz geltenden Netzentgelte auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen.

Netzbetreiber sind nach § 21 Abs. 2 StromNEV verpflichtet, bei einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 bis 5 ARegV ihre Netzentgelte anzupassen, soweit sich daraus eine Senkung der Netzentgelte ergäbe.

Im Übrigen sind sie im Falle einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 bis 5 ARegV zur Anpassung der Netzentgelte berechtigt. Die Anpassung der Netzentgelte erfolgt gemäß § 21 Abs. 3 StromNEV zum 1. Januar eines Kalenderjahres.

Geltende Netzentgelte

Dementsprechend passt die KommEnergie GmbH mit Wirkung zum 01.01.2024 ihre Netzentgelte an. Die endgültigen Netzentgelte, gültig ab 01.01.2024 wurden am 28.12.2023 veröffentlicht.

Es ist zu beachten, dass etwaige Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Umsatzsteuer, § 19 StromNEV-Umlage und gegebenenfalls Konzessionsabgaben sowie andere Umlagen nicht in der Indikation der Netzentgelte enthalten sind.

Das Preissystem ist nach dem Kostenverursachungsprinzip gestaltet, das heißt, jede Nutzerin bzw. jeder Nutzer des Netzes der KommEnergie GmbH zahlt nur die von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen.  

Die KommEnergie GmbH garantiert allen Kundinnen und Kunden für die Nutzung ihres Netzes eine faire Behandlung nach objektiven und einheitlichen Kriterien.

Preisblätter für Netzkunden 2024 

 

Netzentgelte 2025 

nach § 17 StromNEV und § 21 Abs. 3 EnWG

Gemäß § 21 Abs. 3 EnWG sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, die für ihr Netz geltenden Netzentgelte auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen.

Netzbetreiber sind nach § 21 Abs. 2 StromNEV verpflichtet, bei einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 bis 5 ARegV ihre Netzentgelte anzupassen, soweit sich daraus eine Senkung der Netzentgelte ergäbe.

Im Übrigen sind sie im Falle einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 bis 5 ARegV zur Anpassung der Netzentgelte berechtigt. Die Anpassung der Netzentgelte erfolgt gemäß § 21 Abs. 3 StromNEV zum 01. Januar eines Kalenderjahres.

Geltende Netzentgelte

Dementsprechend passt die KommEnergie GmbH mit Wirkung zum 01.01.2025 ihre Netzentgelte an.

Es ist zu beachten, dass etwaige Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Umsatzsteuer, § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Netzumlage und ggf. Konzessionsabgaben sowie andere Umlagen nicht in der Indikation der Netzentgelte enthalten sind.

Das Preissystem ist nach dem Kostenverursachungsprinzip gestaltet, was bedeutet, dass jeder Nutzer des Netzes der KommEnergie GmbH nur die von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen zahlt.

Die KommEnergie GmbH garantiert allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes eine faire Behandlung nach objektiven und einheitlichen Kriterien.

Veröffentlichung einer Indikation für die Anpassung der Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 EnWG:

Die KommEnergie GmbH kann gemäß § 4 Abs. 3 ARegV jeweils zum 1. Januar eines Jahres eine Anpassung der Erlösobergrenze vornehmen. Die daraus resultierende Anpassung der Netzentgelte ist nach § 20 Abs. 1 EnWG zum 15.10. eines Jahres für das Folgejahr zu veröffentlichen. Sofern dieses noch nicht final möglich ist, sind die Entgelte zu veröffentlichen, die sich voraussichtlich auf Basis, der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenze ergeben werden (Indikation).

Die KommEnergie GmbH hat ihre voraussichtlichen Netzentgelte zum 01.01.2025 am 15.10.2024 veröffentlicht.

Die KommEnergie GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die vorläufigen Netzentgelte 2025 noch nicht verbindlich sind.

Es ist zu beachten, dass etwaige Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Umsatzsteuer, § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Netzumlage und ggf. Konzessionsabgaben sowie andere Umlagen nicht in der Indikation der Netzentgelte enthalten sind.

Das Preissystem ist nach dem Kostenverursachungsprinzip gestaltet, was bedeutet, dass jeder Nutzer des Netzes der KommEnergie GmbH nur die von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen zahlt.

Die KommEnergie GmbH garantiert allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes eine faire Behandlung nach objektiven und einheitlichen Kriterien.

Preisblätter für Netzkunden 2025 (vorläufig)

Archiv Netzentgelte

Netzentgeltmodernisierungsgesetz

Konzessionsabgabensätze

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