News Archiv 2022
17.11.2022
Information zur staatlichen Soforthilfe Gas gemäß § 2 Abs. 4 EWSG
Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen und Haushalte sowie kleinere Gewerbe kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine pragmatische Lösung entschieden: die staatliche Soforthilfe für Gas.
Diese Soforthilfe ist Bestandteil mehrerer Entlastungsmaßnahmen. So wurde bereits Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro ausgezahlt und die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende erhalten im Dezember ebenfalls ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro und im kommenden Frühjahr ist die sogenannte Gaspreisbremse geplant.
Was ist die staatliche Soforthilfe für Gas?
Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022, spätestens im Januar 2023, eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Dadurch schafft die Soforthilfe einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr.
Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis. Die Soforthilfe entspricht demnach einer im Voraus berechneten Abschlagszahlung. Wenn Sie also im Dezember weniger Gas verbrauchen, deckt die Soforthilfe damit einen größeren Anteil Ihrer Jahresrechnung ab. Gas Einsparen lohnt sich also auch weiterhin.
Gut zu wissen: Die Entlastung über die Soforthilfe entspricht nicht dem realen Dezemberabschlag oder der Dezemberrechnung, sondern kann etwas darüber oder darunter liegen. Trotzdem müssen Sie im Dezember keinen Abschlag zahlen. Etwaige Abweichungen werden in Ihrer Jahresrechnung berücksichtigt.
Wer erhält die staatliche Soforthilfe für Gas?
Die Soforthilfe erhalten neben Privathaushalten und kleineren Gewerben auch größere Unternehmen und Einrichtungen. Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher entlastet, wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022.
Wichtig: Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen ihrem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.
Was bedeutet die staatliche Soforthilfe für Gaskundinnen und -kunden der KommEnergie?
Gaskundinnen und -kunden - mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden - profitieren automatisch von der Soforthilfe:
- Bei automatisierten Lastschrifteinzügen wird der Dezemberabschlag nicht erhoben bzw. umgehend zurücküberwiesen bzw. im gegebenen Fall in Höhe der staatlichen Soforthilfe an Sie überwiesen.
- Bei monatlicher Selbstzahlung, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen die Zahlungen der Gaskundinnen und -kunden für Dezember nicht geleistet werden. Gaskundinnen und -kunden müssen also ggf. selbst aktiv werden und die Zahlung im Dezember aussetzen. Sollten Überweisungen per Dauerauftrag nicht rechtzeitig gestoppt werden können, wird der Betrag in der nächsten Jahresabrechnung verrechnet. Es geht ihnen kein Geld verloren.
- Bei allen Gaskundinnen und -kunden, die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.
- Auch bei Verträgen, für die im Dezember keine Abschlagszahlung vorgesehen ist (Zwei-Monatsabschläge, Jahresendabrechnungen oder Prepaid-Tarife etc.), werden in Höhe der Soforthilfe entlastet. Die Vorgehensweisen mögen sich dabei unterscheiden.
Wie geht es 2023 weiter?
Im kommenden Jahr plant die Bundesregierung in der nächsten Stufe im Rahmen der Entlastung bei den Gaspreisen die sogenannte Gaspreisbremse, welche die Gaspreise weiter dämpfen soll. Der Preis für Haushaltskunden soll für 80 % ihres Verbrauchs aus dem letzten Jahr auf 12 Cent/kWh gedeckelt werden, eine eventuelle Differenz zahlt der Staat dem Energieversorger. Für die darüber hinaus gehende Menge zahlen Gaskundinnen und -kunden den kompletten Gaspreis ihres Tarifs. Diese Maßnahme kann seitens der Energieversorger aufgrund der aufwendigen technischen Umstellungen allerdings nicht kurzfristig umgesetzt werden.
Eines muss uns jedoch bereits heute bewusst sein: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mittlerweile bei den Energiekosten bewegen, nicht möglich sein. Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen. Unsere Energiespartipps sollen Ihnen helfen, weiterhin Energie und damit bares Geld einzusparen.
27.10.2022
Behebung der Stromstörung in Puchheim und Gröbenzell
Am Donnerstag, den 27.10.2022, kam es in der Zeit zwischen 9.10 Uhr und 10.25 Uhr in Teilen der Stadt Puchheim und der Gemeinde Gröbenzell zu einer Stromstörung im Mittelspannungsnetz der KommEnergie. Die Störung ist seit 10.25 Uhr vollständig behoben.
Beginnend ab ca. 09.10 Uhr kam es in Puchheim und wenigen Straßenzügen in Gröbenzell zu einer Mittelspannungsstörung. Von der Störung betroffen waren 15 Trafostationen und ca. 500 Haushalte. Durch den schnellen Einsatz unserer Techniker konnten 14 Trafostationen und die daran angeschlossenen Haushalte bereits nach rund 15 Minuten wieder sicher mit Strom versorgt werden. Länger betroffen waren die Haushalte, deren Versorgung über die Trafostation Watzmannstraße in Puchheim erfolgt.
Ursache der Störung war ein Schmorbrand eines Schalters in der Trafostation Watzmannstraße. Nach Abschluss der fachlichen Begutachtung durch die Techniker, wurden die letzten betroffenen Haushalte nach knapp einer Stunde um 10.25 Uhr wieder vollständig versorgt.
Wir bedauern die Unannehmlichkeiten und danken allen Betroffenen für ihr Verständnis. Ein Stromausfall ist sowohl für die Bürgerinnen und Bürger, das Gewerbe und die übrigen Institutionen in den Kommunen - aber auch für die KommEnergie selbst - sehr ärgerlich.
Ihr Team der KommEnergie
27.10.2022
Stromstörung im Netzgebiet der KommEnergie
Update
Seit 9.50 Uhr ist in großen Teilen Puchheims und Gröbenzells die Versorgung wieder hergestellt. Weiterhin kommt es zu Störungen im Bereich der Watzmannstraße in Puchheim. Ursache ist ein Schwelbrand in der Trafostation. Feuerwehr und Techniker sind bereits vor Ort.
Erstmeldung
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
seit heute ca. 9.10 Uhr kommt es im Netzgebiet der KommEnergie in Teilen der Stadt Puchheim und der Gemeinde Gröbenzell zu Stromstörungen. Unsere Techniker sind bereits unterwegs, um die Störung zu beheben. Bisher können wir noch keine Angaben über den genauen Störungsort und die Dauer der Störung machen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Stromversorgung schnellst möglich wiederherzustellen.
Wir bedauern die damit zusammenhängenden Unannehmlichkeiten.
Ihr Team der KommEnergie
07.10.2022
Information zum Wegfall der Gasbeschaffungsumlage und zur Umsatzsteuerabsenkung Erdgas
Die von der Bundesregierung ursprünglich zum 01.10.2022 beschlossene Gasbeschaffungsumlage nach § 26 EnSiG/GasPrAnpV in Höhe von 2,419 ct/kWh (netto) wurde per Kabinettsbeschluss vom 30.09.2022 kurzfristig wieder zurückgenommen, so dass wir diese nicht erheben.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung am gleichen Tag die zeitlich befristete Absenkung der Umsatzsteuer auf Erdgaslieferungen von 19 % auf 7 % beschlossen. Der reduzierte Steuersatz kommt im Zeitraum vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 zur Anwendung - wir geben diesen zum 01.10.2022 direkt an alle Erdgaskundinnen und -kunden der KommEnergie weiter.
19.09.2022
Behebung der Stromstörung in Puchheim und Gröbenzell
Am Montag, den 19.09.2022, kam es in der Zeit zwischen 16:20 Uhr und 20:45 Uhr Uhr in Teilen der Stadt Puchheim und der Gemeinde Gröbenzell zu einer Stromstörung im Mittelspannungsnetz der KommEnergie. Die Störung ist mittlerweile behoben.
Von der Mittelspannungsstörung waren ca. 2.200 Haushalte und Gewerbebetriebe betroffen. Durch technische Umschaltmaßnahmen konnten die betroffenen Haushalte größtenteils zwischen 17:00 Uhr und 19:00 Uhr wieder sicher mit Strom versorgt werden. Haushalte in der Sommer- und Rainerstraße in Puchheim Bahnhof mussten sich leider noch bis ca. 20:45 Uhr gedulden, da die Sicherstellung der Stromversorgung hier aufwendiger war.
Ursache der Störung waren zwei Erdschlüsse bei erdverlegten Mittelspannungskabeln im Bereich Sommerstraße / Josef-Schauer-Straße in Puchheim Bahnhof sowie im Bereich Parkstraße / Poststraße in Gröbenzell. Die Detailfehleranalyse erfolgt per Kabelmesswagen. Oftmals werden Erdkabel und deren Isolierung durch Bauarbeiten oder durch andere externe Einflüsse beschädigt, was direkt oder auch erst einige Zeit später zu einer Störung führen kann.
Wir bedauern die damit zusammenhängenden Unannehmlichkeiten und danken allen Betroffenen für ihr Verständnis. Ein Stromausfall ist sowohl für die Bürgerinnen und Bürger, das Gewerbe und die übrigen Institutionen in den Kommunen - aber auch für die KommEnergie selbst - sehr ärgerlich.
Generell ist die KommEnergie im Störungsfall stets bemüht, die Stromversorgung schnellstmöglich wieder sicherzustellen. Notwendige Prozesse sind hierfür an 24 Stunden und 7 Tagen in der Woche implementiert. Dadurch konnte auch der Störungsfall so schnell wie nur möglich behoben und die Stromversorgung wieder sichergestellt werden.
Ihr Team der KommEnergie
19.09.2022
Stromstörung im Netzgebiet der KommEnergie
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
seit heute ca. 16.00 Uhr kommt es im Netzgebiet der KommEnergie in Teilen der Stadt Puchheim und der Gemeinde Gröbenzell zu Stromstörungen. Unsere Techniker sind bereits unterwegs, um die Störung zu beheben. Bisher können wir noch keine Angaben über den genauen Störungsort und die Dauer der Störung machen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Stromversorgung schnellst möglich wiederherzustellen.
Wir bedauern die damit zusammenhängenden Unannehmlichkeiten.
Ihr Team der KommEnergie
24.08.2022
Neuordnung der Grund- und Ersatzversorgung
Die Bundesregierung hat mit der sogenannten Neuordnung der Grund- und Ersatzversorgung, welche am 29. Juli 2022 in Kraft getreten ist, auf unseriöse Geschäftspraktiken reagiert. Was dies genau bedeutet, erfahren Sie hier:
Im Interesse aller Verbraucherinnen und Verbraucher werden Energielieferanten künftig verpflichtet, beabsichtige Beendigungen von Strombelieferungen an Haushaltskundinnen und -kunden spätestens 3 Monate vorher bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen. Damit Grundversorger – und damit auch die KommEnergie – außerdem sachgerecht auf unerwartete Neukundenzugänge in der Grund- und Ersatzversorgung bei zeitgleichen extremen Steigerungen von Beschaffungskosten reagieren können, hat die Bundesregierung mit der sogenannten Neuordnung der Grund- und Ersatzversorgung reagiert. Diese ist am 29. Juli 2022 in Kraft getreten und erlaubt es Energieversorgern unter bestimmten Voraussetzungen, unterschiedliche Preise für Grund- und Ersatzversorgung bei Haushaltskunden auszuweisen. Dadurch soll eine potenzielle Belastung der Grundversorger sowie ihren Bestandskundinnen und -kunden vermieden werden.
Ersatzversorgung im Sinne des § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) liegt vor, sofern Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Regelungen zur Ersatzversorgung betreffen sowohl Haushaltskunden als auch Nicht-Haushaltskunden.
Die KommEnergie führt daher zum 1. September 2022 von der Grundversorgung getrennte Ersatzversorgungspreise für Haushaltskunden ein und weist diese sachgemäß auf ihrer Website aus. Die Preise für die Ersatzversorgung und weitere Informationen entnehmen Sie bitte den aktuell gültigen Preisblättern auf unserer Website.
Ihr Team der KommEnergie
23.08.2022
Strompreisanpassung zum 1. Oktober 2022
Seit mehr als zwei Jahren konnten wir die Strompreise für unsere Kundinnen und Kunden stabil halten und sind auch weiterhin als regionaler Energiepartner verlässlich für Sie da.
Sicherlich haben Sie es bereits den Medien entnommen: Die Beschaffungskosten für Strom haben sich im letzten Jahr, insbesondere seit dem Angriffskrieg auf die Ukraine, vervielfacht. Daher erhöhen wir die Preise für Strom zum 1. Oktober 2022. Selbstverständlich wirkt sich die zum 1. Juli 2022 auf 0,00 ct/kWh abgesenkte EEG-Umlage unverändert positiv auf den Strompreis aus. Die KommEnergie informiert die betroffenen Kundinnen und Kunden persönlich in Schriftform über die neuen Preise. Die aktuell gültigen Preisblätter zur Grund- sowie Ersatzversorgung finden Sie auf unserer Website.
Die Verbrauchsabgrenzung zum 1. Oktober 2022 erfolgt rechnerisch, d. h. wir errechnen den Zählerstand unserer Kundinnen und Kunden auf der Grundlage des bisherigen Stromverbrauchs. Kundinnen und Kunden, die uns Ihren Zählerstand zum 1. Oktober 2022 selbst mitteilen möchten, können dies bequem online unter kundenportal.kommenergie.de. Der monatliche Abschlag wird nicht automatisch geändert. Auf Wunsch passen wir diesen an und beraten selbstverständlich bei Fragen.
Ihr Team der KommEnergie
02.07.2022
Behebung der Stromstörung in Eichenau
Am Samstag, den 02.07.2022, kam es in der Zeit zwischen 07:50 Uhr und 08:40 Uhr in Teilen der Gemeinde Eichenau zu einer Stromstörung im Mittelspannungsnetz der KommEnergie. Die Störung ist wieder behoben.
Von der Mittelspannungsstörung im Gebiet der Habichtstraße / Taubenstraße / Roggensteiner Allee waren ca. 300 Haushalte betroffen, diese konnten im Rahmen von technischen Umschaltmaßnahmen zwischenzeitlich wieder vollständig mit Strom versorgt werden. Ursache der Störung war ein Erdschluss bei einem erdverlegten Mittelspannungskabel.
Generell ist die KommEnergie im Störungsfall stets bemüht, die Stromversorgung schnellstmöglich wieder sicherzustellen. Notwendige Prozesse sind hierfür an 24 Stunden und 7 Tagen in der Woche implementiert. Dadurch konnte auch der Störungsfall so schnell wie nur möglich behoben und die Stromversorgung wieder sichergestellt werden.
Wir bedauern die damit zusammenhängenden Unannehmlichkeiten und danken allen Betroffenen für ihr Verständnis. Ein Stromausfall ist sowohl für die Bürgerinnen und Bürger, das Gewerbe und die übrigen Institutionen in den Kommunen - aber auch für die KommEnergie selbst - sehr ärgerlich.
Ihr Team der KommEnergie
23.06.2022
Warnung vor dubiosen Anrufer:innen oder Vertreter:innen an der Haustür
Analog der Vorkommnisse und Meldungen der Stadtwerke München und Fürstenfeldbruck kommt es aktuell auch im Versorgungsgebiet der KommEnergie vermehrt zu Kundenbeschwerden bezüglich Abwerbeversuchen durch Drittanbieter.
Angestellte oder Vertriebspartner:innen unseriöser Energieanbieter melden sich am Telefon oder stehen unangekündigt an Ihrer Haustür und geben sich als Mitarbeiter:innen Ihres aktuellen Stromanbieters aus. Ziel ist es, mit den Kundinnen und Kunden einen neuen Stromliefervertrag bei einem Fremdanbieter abzuschließen. Die verdächtigen Personen stellen sich unter falschen, ungenauen oder irreführenden Angaben vor. In einer Unterhaltung, in der nach Ihren persönlichen Daten sowie ggf. dem Stromverbrauch oder dem Zählerstand gefragt wird, um den vermeintlich besseren Tarif berechnen zu können, verkauft man Ihnen unter dem Deckmantel eines günstigeren Vertragsmodells einen völlig neuen Vertrag.
Die KommEnergie möchte ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass es sich dabei weder um Mitarbeiter:innen der KommEnergie handelt noch um Dritte, die in unserem Auftrag tätig geworden sind.
Wie können Sie sich schützen?
Die KommEnergie möchte Sie daher vor diesen unseriösen Vertriebsmethoden und dieser Art des Geschäftsabschlusses warnen:
- Fragen Sie konkret nach, wer Sie anruft und notieren Sie sich Namen und Unternehmen. Bei einem persönlichen Besuch an der Haustür, lassen Sie sich den kompletten Ausweis zeigen (nichts sollte verdeckt und alles gut lesbar sein).
- Seien Sie aufmerksam und vor allem vorsichtig beim Umgang mit persönlichen Daten. Geben Sie auf keinen Fall Ihre Kunden- oder Zählernummer heraus. Denn mit Ihren sensiblen Daten können alte Verträge gekündigt und neue bei einem fremden Anbieter abgeschlossen werden – und dies ohne Ihre Kenntnis oder Ihre ausdrückliche Absichtserklärung.
- Unterschreiben Sie niemals direkt – auch nicht auf einem digitalen Gerät.
Was können Sie tun, wenn Sie bereits einer zweifelhaften Situation ausgesetzt waren?
Generell sind werbliche Anrufe ohne Einwilligung in Telefonwerbung gesetzlich untersagt. Wir drängen Sie also weder zu einem Vertragsabschluss am Telefon noch an der Haustür und schicken mit Ihnen besprochene Angebote grundsätzlich immer auch schriftlich an Sie.
- Wenn Sie sich unsicher sind oder wenn Sie vermuten, dass Sie bereits getäuscht wurden, dürfen Sie sich selbstverständlich gerne bei uns melden. Wir helfen weiter und nehmen auch gerne Hinweise über unerwünschte Anrufe oder Besuche entgegen.
- Privatpersonen können außerdem dubiose Kundenwerbung bei der Bundesnetzagentur melden und Beschwerde einlegen. Die Bundesnetzagentur stellt weiterführende Informationen dazu bereit.
- Wenn Sie nach einem Anruf oder Besuch eine Vertragsbestätigung erhalten, welcher Sie nicht zustimmen wollen, widerrufen Sie dieses umgehend direkt bei dem Versorger, von dem Sie die Unterlagen erhalten haben – am besten per Einschreiben.
Ihr Team der KommEnergie
23.06.2022
Notfallplan Gas: BMWK hat am 23. Juni die Alarmstufe ausgerufen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK hat am 23. Juni 2022 die zweite Stufe des Notfallplan Gas ausgerufen, die sogenannte Alarmstufe. Grund hierfür ist, dass Russland in den letzten Tagen die Gasflüsse durch die Pipeline Nord Stream 1 deutlich reduziert hat. Dies hat zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage geführt und das Ausrufen der Alarmstufe erforderlich gemacht.
Versorgungssicherheit gewährleistet
In der Alarmstufe sichern marktbasierte Maßnahmen die Versorgung, z. B. die Umschaltung auf alternative Energieträger oder die Einsparung von Energie. Es kommt nicht zu von der Bundesnetzagentur angeordneten Abschaltungen oder vergleichbaren Markteingriffen. Diese sind laut Notfallplan Gas erst in der dritten Eskalationsstufe, der Notfallstufe, möglich und sollen sicherstellen, dass auch im Krisenfall Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und alle Privatkunden weiter mit Gas beliefert werden.
Die Versorgungssicherheit mit Gas ist laut Aussage des Bundeswirtschaftsministeriums aktuell zwar kritisch, aber gewährleistet. Die ausfallenden Mengen können noch am Markt beschafft werden, wenn auch zu höheren Preisen.
Vorkehrungen getroffen
Die Ausrufung der Alarmstufe hat zunächst keine unmittelbaren Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Dennoch sind wir alle aufgerufen, Energie einzusparen, damit wir es schaffen, die Gasspeicher für den nächsten Winter ausreichend zu füllen. Die KommEnergie unterstützt die von der Bundesregierung angestoßenen Initiativen zum Energiesparen und stellt umfangreiche Informationen und Beratungsangebote zu den Themen Energieeffizienz und Energieeinsparung bereit.
Ihr Team der KommEnergie
20.06.2022
EEG-Umlage sinkt ab dem 1. Juli 2022 auf null ct/kWh
Durch das am 28.05.2022 in Kraft getretene EEG-Entlastungsgesetz wird die bisher geltende EEG-Umlage von 3,723 Cent (netto) ab dem 01.07.2022 auf null gesenkt. Das bedeutet, dass Stromkunden ab dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen müssen. Die Stromanbieter müssen die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben.
Die EEG-Umlage, auch „Ökostromumlage“ genannt, diente dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren und wurde bisher bei den Endkunden über die Stromrechnung erhoben. Der Bund finanziert die Förderung erneuerbarer Energien und somit auch die EEG-Umlage künftig vollständig aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF). Mit der außerplanmäßigen gesetzlichen Absenkung der EEG-Umlage auf null sollen Letztverbraucher angesichts der derzeit vorherrschenden hohen Energiekosten schnell entlastet werden. Die EEG-Umlage entfällt also ein halbes Jahr früher als ursprünglich im Koalitionsvertrag geplant. Dies gilt sowohl für die Stromlieferungen als auch für die Eigenversorgung. Die Mitteilungspflichten der Stromlieferanten, Letztverbraucher und Eigenversorger (§§ 74 und 74a EEG), die für die Berechnung der EEG-Umlage bisher erforderlich waren, werden damit ab dem 01.07.2022 ebenfalls aufgehoben (§ 60 Abs. 1c EEG).
Die KommEnergie gibt die Absenkung der EEG-Umlage selbstverständlich auch an Ihre Kundinnen und Kunden weiter - so wie es für alle Stromlieferanten verpflichtend ist. Denn das Gesetz enthält Regelungen zur Weitergabe der Absenkung, damit sichergestellt ist, dass die Umlageabsenkung zu einer spürbaren Entlastung von Letztverbrauchern bei den Stromkosten führt. Die Absenkung bzw. der Wegfall wird auf der Jahresrechnung ausgewiesen und entsprechend gutgeschrieben - ein separates Kundenanschreiben erfolgt dazu nicht.
Als KommEnergie Kundinnen und Kunden müssen Sie an dieser Stelle nichts tun. Gerne dürfen Sie uns am 01.07.2022 Ihren Zählerstand selbst mitteilen - ganz bequem über unser Onlineportal oder telefonisch unter 08141 2287-0.
Ihr Team der KommEnergie
13.05.2022
Behebung der Stromstörung in Puchheim und Gröbenzell
In den frühen Morgenstunden des 13.05.2022 kam es in Teilen der Stadt Puchheim und Gemeinde Gröbenzell zu einer Stromstörung im Mittelspannungsnetz der KommEnergie.
Am Freitag, den 13.05.2022, kam es im Zeitraum von 4.00 Uhr bis 07.30 Uhr zu einer Stromstörung im Mittelspannungsnetz der KommEnergie. Betroffen hiervon waren rund 1.600 Haushalte. Seit 7.30 Uhr sind alle Haushalte, Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen wieder vollständig mit Strom versorgt.
Die Störung betraf hauptsächlich die Bereiche Lochhauser Straße in Puchheim und angrenzende Nebenstraßen sowie den Norden Gröbenzells (u. a. Birkenstraße, Eschenrieder Straße und Freilandstraße). Ursache waren zwei Erdschlüsse im Mittelspannungskabel im Bereich zwischen Lochhauser Straße und Rainerstraße in Puchheim sowie zwischen Birkenstraße und Freilandstraße in Gröbenzell als Folge der Störung in Puchheim. Der Messwagen und die Monteure sind vor Ort und werden die Schadstelle schnellstmöglich beheben.
Leider lassen sich trotz vorschriftsmäßiger, regelmäßiger und intensiver Wartung und Instandhaltung vereinzelte Stromausfälle nicht verhindern. Oftmals werden Erdkabel und deren Isolierung auch durch Bauarbeiten oder durch andere externe Einflüsse beschädigt, was direkt oder auch erst einige Zeit später zu einer Störung führen kann. Generell ist die KommEnergie im Störungsfall stets bemüht, die Stromversorgung schnellstmöglich wieder sicherzustellen. Notwendige Prozesse sind hierfür an 24 Stunden und 7 Tagen in der Woche implementiert. Dadurch konnte auch der Störungsfall so schnell wie nur möglich behoben und die Stromversorgung wieder sichergestellt werden.
Wir bedauern die damit zusammenhängenden Unannehmlichkeiten sehr und danken allen Betroffenen für ihr Verständnis. Ein Stromausfall ist sowohl für die Bürgerinnen und Bürger, das Gewerbe und die übrigen Institutionen in den Kommunen - aber auch für die KommEnergie selbst - sehr ärgerlich.
Ihr Team der KommEnergie
26.04.2022
KommEnergie sponsert Tennisjugend zu den 6. KommEnergie Juniors 2022
Zum sechsten Mal in Folge tritt die KommEnergie als Hauptsponsor eines der mittlerweile namhaftesten Jugendturniere im überregionalen Tennissport auf: den KommEnergie Juniors des TC Eichenau. Das Jugendturnier ist Teil der "Dunlop Junior Series", welche bundesweit ausgetragen werden und findet in diesem Jahr vom 28.04. bis 01.05.2022 statt.
Im vergangenen Jahr wurden trotz erschwerter Rahmenbedingungen durch Corona mit knapp 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern alle bisherigen Rekorde gebrochen.
Umso mehr freuen wir uns, dass das Nachwuchsturnier dieses Jahr weitestgehend unter normalen Rahmenbedingungen stattfinden kann. Die Nachwuchs-Sportlerinnen und -Sportler werden ihre Passion zum Tennis wieder frei und in vollen Zügen genießen können und das Live-Publikum wird wohl für den letzten Motivationsanschub sorgen.
Weitere Informationen zum Turnier finden Sie hier: KommEnergie Juniors 2022 des TC Eichenau.
Wir wünschen dem Veranstalter, allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie dem gesamten Publikum einen gelungenen sowie erfolgreichen KommEnergie-Juniors-Cup 2022!
Ihr Team der KommEnergie
31.03.2022
Frühwarnstufe im nationalen Notfallplan Gas
Am 30. März 2022 hat das Bundeswirtschaftsministerium die Frühwarnstufe im nationalen Notfallplan Gas ausgerufen. Was dies bedeutet und warum sich Haushaltskunden aktuell keine Sorgen machen müssen, darüber informieren wir Sie nachfolgend.
Aktuell, so betont es das Bundeswirtschaftsministerium, besteht noch keine Notfalllage und kein Mangel an Erdgas. Die Ausrufung der Frühwarnstufe ist ein wichtiger Schritt, um Vorsorge für eine sich eventuell ergebende erhebliche Verschlechterung der Erdgasversorgungslage in Deutschland treffen zu können. Eine erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage könnte sich bei einem Lieferstopp russischer Erdgasmengen ergeben.
Wichtig ist, in einer Notfalllage werden geschützte Kunden weiterversorgt. Zu den geschützten Kunden gehören gemäß § 53a EnWG im Wesentlichen:
- Haushaltskunden sowie kleine und mittlere Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, deren Verbrauch über standardisierte Lastprofile (SLP-Kunden) gemessen wird.
- Soziale Dienste wie z. B. Krankenhäuser, stationäre Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr etc..
- Fernwärmeanlagen, welche die Kundengruppen 1. und 2. mit Wärme beliefern und keinen Brennstoffwechsel vornehmen können.
Private Haushalte brauchen sich entsprechend aktuell keine Sorgen machen, sie werden im Falle einer Notfalllage weiterversorgt. Tritt eine Notfalllage bzw. ein Mangel an Erdgas ein, wird in erster Linie die Erdgasversorgung von Industrieunternehmen unterbrochen.
Erdgasnetzbetreiber und Erdgasversorgungsunternehmen bereiten sich in Abstimmung mit den Behörden und Industrieunternehmen auf gegebenenfalls zu ergreifenden Maßnahmen sowie auf die erforderlichen Abläufe im Krisenfall (Notfallstufe) vor.
In unser aller Interesse hoffen wir, dass die Erdgasversorgung in Deutschland und Europa stabil bleibt und die KommEnergie die für die Versorgung ihrer Erdgaskunden ausreichend eingekauften Erdgasmengen auch weiterhin zuverlässig geliefert bekommt.
Ihr Team der KommEnergie
23.02.2022
KommEnergie lockert Corona-Zutrittsbeschränkungen für das Kundenbüro in Eichenau
Wir freuen uns, im Zusammenhang mit den aktuell allgemeinen Lockerungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auch die Zutrittsbeschränkungen für unser Kundenbüro in Eichenau lockern zu können. Ab sofort gilt für den Zutritt lediglich noch eine FFP2-Maskenpflicht, die bisherige 3G-Zutrittsbeschränkung entfällt.
Für Ihre Fragen und Anliegen sind wir vor Ort an 5 Tagen in der Woche erreichbar. Kommen Sie gerne vorbei, wir freuen uns auf Sie.
Ihr Team der KommEnergie
02.01.2022
Entdecken Sie das Sonnenstrompotenzial Ihres Dachs!
Mit dem Solarkataster der KommEnergie für Eichenau, Puchheim und Gröbenzell.
Finden Sie kostenlos und in wenigen Minuten heraus, ob sich Ihr Dach für die Installation einer PV-Anlage eignet.
Ab sofort ist der Solarkataster der KommEnergie für die Kommunen Eichenau, Puchheim und Gröbenzell
online erreichbar ...
... über unsere Startseite: https://www.kommenergie.de/
... über den direkten Link: https://www.kommenergie-solarkataster.de/
Was kann ein Solarkataster?
Ein Solarkataster ist eine webbasierte interaktive Karte, die für jedes Gebäude die Eignung zur Nutzung von Solarenergie aufgrund von Einstrahlungswerten, Verschattung, Dachneigungen und -ausrichtungen aufzeigt.
Das Onlinetool berechnet für jedes Gebäude, welche Erträge mit einer PV-Anlage zu erwarten sind. Sie können Ihre eigene PV-Anlage konfigurieren, den Betrieb simulieren und erhalten eine erste Indikation über die Wirtschaftlichkeit. Optional können Sie Speichersysteme, Wärmepumpen, E-Autos oder E-Bikes mit einbeziehen.
Ihre Ergebnisse können Sie als PDF-Datei abspeichern oder über einen Link versenden*.
Tipp: Der Solarkataster funktioniert für Privathaushalte, Mietergemeinschaften und Gewerbebetriebe!
Sie wollen das volle Sonnenstrompotential Ihres Daches entfalten?
Die KommEnergie bietet Hauseigentümern, Mietergemeinschaften und Gewerbebetrieben ein PV-Komplettpaket von der Beratung bis zur Installation und Inbetriebnahme der Anlage.
Darüber hinaus bieten wir auch Ladelösungen für E-Mobilität.
Rufen Sie uns unter 08141 2287-0 an oder teilen Sie uns Ihre Anfrage über unser Kontaktformular mit.
Die Experten der KommEnergie melden sich umgehend und beraten Sie persönlich und unverbindlich zu Ihrer PV-Anlage.
Unsere Motivation:
Die KommEnergie ist seit 2008 Netzbetreiber und Grundversorger für Strom im Versorgungsgebiet Eichenau, Gröbenzell und Puchheim. Als Ihr regionaler Energiepartner, setzen wir uns dafür ein, dass die Energiewende in unserem Versorgungsgebiet für alle Bürger:innen bestmöglich gelingt – mit fairen Strompreisen und einer nachhaltigen Energiepolitik.
Einen wertvollen Beitrag zur Energiewende können wir leisten, wenn wir bereits vorhandenes dezentrales Potential in einer Region weitreichend nutzen. Freie Flächen für Erneuerbare Energien sind in Eichenau, Gröbenzell und Puchheim knapp. Im Gegenzug stehen viele Dachflächen zur Verfügung, die zur Nutzung von Solarenergie erschlossen werden können. Dennoch: Nicht alle Dachflächen sind gleich gut für Photovoltaik geeignet.
Der Solarkataster zeigt das Sonnenstrompotenzial der Dachflächen in unserem Versorgungsgebiet!
*Alle Angaben sind ohne Gewähr und ersetzen keine individuelle Berechnung und Beratung vor Ort!
Wählen Sie Ihr Gebäude aus der Karte:
Konfigurieren Sie Ihre PV-Anlage, optional mit Batteriespeicher:
Hinterlegen Sie Ihren aktuellen Stromverbrauch, optional mit E-Auto, E-Fahrrad oder Wärmepumpe:
Erhalten Sie eine Indikation zum Ertrag und zur Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage: