Informationen gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
Das EDL-G verpflichtet Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen und Energieversorger Endkunden über Energiedienstleistungen, Energieaudits, Energieberatung oder Energieeffizienzmaßnahmen zu informieren. Mit unserem Energiesparcheck erfahren Sie mehr über den Stromverbrauch in Ihrem Haushalt und wie Sie diesen optimieren können.
Darüber hinaus verweisen wir auf die Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits und Energieeffizienzmaßnahmen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (www.bfee-online.de) sowie deren Berichte nach §6 Abs. 1 EDL-G.
Weitere Energieeffizienz-Informationen gemäß §4 Abs. 2 EDL-G erhalten Sie auch bei der Deutschen Energieagentur
(www.dena.de) sowie beim Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (www.vzbv.de).