Ersatzversorgung Strom für Kunden ohne Leistungsmessung (Niederspannung)
Die nachfolgenden Preise für die Ersatzversorgung gelten für das Netzgebiet der KommEnergie.
Ersatzversorgung im Sinne des § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) liegt vor, sofern Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.
Die Ersatzversorgung greift somit zum Beispiel, wenn Ihr Stromlieferant Ihren Stromvertrag beendet hat oder Sie selbst bei Ihrem Stromlieferanten gekündigt haben und noch keinen neuen Vertrag bei einem Stromlieferanten abgeschlossen haben. Ebenso kommt die Ersatzversorgung zur Anwendung, wenn Ihr bisheriger Stromlieferant Insolvenz angemeldet hat oder eine Störung beim Wechsel Ihres Stromlieferanten aufgetreten ist.
- Laufzeit und Kündigung der Ersatzversorgung
Die Belieferung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Ersatzversorgung i. S. d. § 38 EnWG erfolgt für maximal drei Monate und ist täglich kündbar. Die gesetzlich vorgeschriebene Ersatzversorgung endet laut § 38 Absatz 4 EnWG automatisch mit Abschluss eines neuen Energieliefervertrages.
- Änderung und Veröffentlichung der Preise in der Ersatzversorgung
Gemäß § 38 Absatz 3 EnWG sind wir unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung jeweils zum 1. und zum 15. eines jeden Kalendermonats neu zu ermitteln und ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. Änderungen werden nach Veröffentlichung auf der Internetseite der KommEnergie für laufende sowie zukünftige Ersatzversorgungsverhältnisse wirksam.
- Gesetzliche Grundlage
Es gelten die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Ersatzversorgung Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) vom 26.10.2006 (BGBI. I S. 2391), zuletzt geändert durch Art. 7 der Verordnung vom 20.07.2022 (BGBI. I S. 1237), sowie die Ergänzenden Bedingungen der KommEnergie GmbH zur Strom GVV in der jeweils gültigen Fassung.
Ersatzversorgung für Haushaltskunden
Für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden gelten ab 01.10.2024 die allgemeinen Preise der Grundversorgung Strom. Die Preisblätter gültig vor dem 01.10.2024 finden Sie im Abschnitt "Preisarchiv".
- Begriffserklärung Haushaltskunde
Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke verbrauchen.
Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden
Für die Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden gelten die Preisblätter im nachfolgenden Abschnitt "Allgemeine Preise für die Ersatzversorgung Strom / Wärme".
- Begriffserklärung Nicht-Haushaltskunde
Nicht-Haushaltskunden sind Kunden mit einem beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen prognostizierten Jahresverbrauch über 10.000 kWh. Der Netzbetreiber teilt uns den prognostizierten Jahresverbrauch mit.
Allgemeine Preise für die Ersatzversorgung Strom / Wärme
KWKG-Umlage
Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
§ 19 StromNEV-Umlage
Finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Offshore-Netzumlage
Sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Konzessionsabgabe
Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
Stromsteuer / Energiesteuer
Eine durch das Stromsteuergesetz / Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
Netzentgelte
Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen; bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben.
Preisarchiv
Downloads
Ersatzversorgung Strom für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung (Niederspannung)
Für Letztverbraucher mit registrierender Leistungsmessung, die keine Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG sind und im Rahmen der Ersatzversorgung Strom in Niederspannung beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, gelten die nachfolgenden Preise*.
Preise gültig ab 01.02.2024
KommStrom Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung** | |
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Preise (netto) | |
Energiearbeitspreis in ct/kWh | 24,55 ct/kWh |
Grundpreis in Euro pro Jahr | 240,00 Euro |
Zusätzlich sind das Netznutzungsentgelt, die Konzessionsabgabe sowie die KWKG-Umlage nach § 12 EnFG, die § 19 Strom NEV-Umlage und die Offshore-Netzumlage nach § 12 EnFG in gleicher Höhe, wie die KommEnergie GmbH sie an den örtlichen Verteilnetzbetreiber bezahlt, sowie die Stromsteuer zu entrichten. Zudem ist das der KommEnergie vom Messstellenbetreiber berechnete Entgelt für den Messstellenbetrieb in gleicher Höhe zu zahlen. Preisstand: 1. Februar 2024 * Für Letztverbraucher, die von der KommEnergie in Mittel- oder Umspannung Mittel-/Niederspannung mit Strom beliefert werden, ohne dass ein schriftlicher Sonderkundenvertrag geschlossen wurde, erfolgt die Belieferung zu den gleichen Preisen. ** Für den Fall, dass die KommEnergie GmbH den Letztverbraucher auch nach Ende der Ersatzversorgung beliefert, ohne dass ein schriftlicher Sonderkundenvertrag geschlossen wird, erfolgt die weitere Belieferung zu den hier genannten Preisen und den Bedingungen der StromGVV. |
Eine Ersatzbelieferung in Mittelspannung durch die KommEnergie GmbH kann nach individueller schriftlicher Vereinbarung erfolgen. Es gelten mindestens die Preise sowie die Bedingungen für die Ersatzversorgung in Niederspannung.
Preisarchiv
KommStrom Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung** | |
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Preise (netto) | |
Energiearbeitspreis in ct/kWh | 50,22 ct/kWh |
Grundpreis in Euro pro Jahr | 240,00 Euro |
Zusätzlich sind das Netznutzungsentgelt, die Konzessionsabgabe sowie die KWKG-Umlage, § 19 Strom NEV-Umlage und die Offshore-Netzumlage § 17f EnWG in gleicher Höhe, wie die KommEnergie GmbH sie an den örtlichen Verteilnetzbetreiber bezahlt, sowie die Stromsteuer zu entrichten. Zudem ist das der KommEnergie vom Messstellenbetreiber berechnete Entgelt für den Messstellenbetrieb in gleicher Höhe zu zahlen. * Für Letztverbraucher, die von der KommEnergie in Mittel- oder Umspannung Mittel-/Niederspannung mit Strom beliefert werden, ohne dass ein schriftlicher Sonderkundenvertrag geschlossen wurde, erfolgt die Belieferung zu den gleichen Preisen. ** Für den Fall, dass die KommEnergie GmbH den Letztverbraucher auch nach Ende der Ersatzversorgung beliefert, ohne dass ein schriftlicher Sonderkundenvertrag geschlossen wird, erfolgt die weitere Belieferung zu den hier genannten Preisen und den Bedingungen der StromGVV. |
Ersatzversorgungsgebiet der KommEnergie
Das Ersatzversorgungsgebiet (gelb markiert) umfasst die Gebiete der Gemeinden Eichenau und Gröbenzell sowie der Stadt Puchheim.